Aufgrund von Medien-Berichten wurde der Bundespolizeidirektion Graz bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Graz gegen den Beschwerdeführer wegen Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB, Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1, 2. Fall StGB, Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB sowie der Vergehen nach § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 Suchtgiftgesetz (SGG) Anklage erhoben hatte, worauf ein Ermittlungsverfahren eingele... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VVG §10 Abs2 lita;VVG §5 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 92/01/0015 3 Stammrechtssatz Der Umstand der tatsächlichen Unmöglichkeit der Erfüllung einer dem Verpflichteten auferlegten, als im Sinne der Vorschriften über die Verwaltungsvollstreckung unvertretbaren Leistung anzusehende Verpflichtung ka... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Jänner 1991 entzog die Bundepolzeidirektion St. Pölten dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), den am 10. Juli 1978 ausgestellten Waffenpaß Nr. 086475. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, den Waffenpaß binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides der Behörde abzuliefern. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gab die belangte Behör... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VVG §10 Abs2 lita;VVG §5 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand der tatsächlichen Unmöglichkeit der Erfüllung einer dem Verpflichteten auferlegten, als im Sinne der Vorschriften über die Verwaltungsvollstreckung unvertretbaren Leistung anzusehende Verpflichtung kann in einem allfällig gegen ihn geführten Vollstreckungsverfahren al... mehr lesen...