Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 BWG

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Wien 2013/06/24 06/FM/9/5380/2012

Das angefochtene Straferkenntnis weist folgenden Spruch: auf: ?I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 03.05.2002 Geschäftsführer der G. Activity GmbH (vrm. G. BeteiligungsGmbH, in der Folge ?G.?), FN ..., mit Sitz in Wien, P.-Straße. In dieser Funktion als Vertretungsbefugter gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl Nr. 52/1991 idgF haben Sie zu verantworten, dass die G. ohne die gemäß § 4 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) erfor... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.06.2013

TE UVS Wien 2013/03/20 06/FM/47/13851/2012

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?I. Sie waren zwischen 01.07.2008 und 25.08.2011 Vorstand der M. V. AG, mit aktuellem Sitz in Wien, A.-gasse. Sie haben in Ihrer Funktion als Vorstand der M. V. AG als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl Nr. 52/1991 idgF, zu verantworten, dass die M. V. AG jedenfalls im oben genannten Zeitraum ohne die gemäß § 4 Abs. 1 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.03.2013

TE UVS Wien 2012/07/31 06/FM/47/8211/2011

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?Sie waren im Zeitraum 09.09.2009 bis 03.12.2009 Obmann des Vereins N. (vormals Verein Me.), mit Sitz in E., M., der am 25.09.2009 unter ZVR 07xxxxxx8 ins Vereinsregister eingetragen wurde. Mit 27.04.2011 erfolgte die freiwillige Auflösung. In dieser Funktion als Vertretungsbefugter gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl Nr. 52/1991 idgF haben Sie für den Ze... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 31.07.2012

TE UVS Wien 2011/01/28 06/FM/47/9138/2010

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Bschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 31.12.2005 geschäftsführender Direktor der SE T. Finanzinvest (bis 30.12.2005 T. Finanzinvest AG, im Folgenden: T.) mit Sitz in We., B.-gasse. Sie haben es in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF, zu verantworten, dass die T. gewerblich... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.01.2011

TE UVS Wien 2010/11/29 06/FM/46/8011/2010

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe zu verantworten, ohne die erforderliche Konzession der FMA gemäß § 4 BWG Finanztransfergeschäfte am 9.9.2008 gewerblich betrieben zu haben, indem er Gelder auf seinem Konto bei der B.-Bank, Nr. 602, BLZ 140, Nr. 479, entgegen genommen und daraufhin diese Gelder nach Abzug einer Provision von diesem Konto behoben und mittels W. zur Auszahlung an Natalja M. in Russland gebracht habe. Dies dadurch, dass e... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.11.2010

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