Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) den Antrag der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) auf Registrierung als Dienstleisterin in Bezug auf virtuelle Währungen ab (Spruchpunkt I.) und schrieb ihr die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von EUR 3.000,-- vor (Spruchpunkt II.). Begründend führte die FMA im Wesentlichen aus, es bestünden aufgrund von Verurteilungen beziehungsweise Vergleichen in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an die Bank XXXX AG (im Folgenden „beschwerdeführende Gesellschaft“ oder auch „BF“) gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 30.11.2020, dessen
Spruch: wie folgt lautet: „Die Bank XXXX Aktiengesellschaft (in der Folge auch XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Verstöße zu verant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 27.03.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 02.03.2019 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 10.04.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 06.09.2018 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.12.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführerin der ins Handelsregister von Luxemburg zu XXXX registrierten XXXX mit Sit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführer der ins Handelsregister von Luxemburg zu B208370 registrierten XXXX mit Sitz in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.12.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführerin der ins Handelsregister von Luxemburg zu XXXX registrierten XXXX mit Sit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 02.11.2016 verantwortliche Beauftragte der XXXX Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 02.11.2016 verantwortliche Beauftragte der XXXX Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 25.10.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 11.12.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 25.10.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 11.12.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX Bank AG (im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 12.12.2018, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr [...]! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX Bank AG (im Folgenden auch XXXX ), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift XXXX . In dieser Funktion haben Si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX Bank AG (im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 12.12.2018, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr [...]! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX Bank AG (im Folgenden auch XXXX ), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift XXXX . In dieser Funktion haben Si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden ‚ XXXX AG') ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift (Sitz) in XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG, BGBl I Nr. 2013/184, vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen die XXXX AG als juris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.09.2018 wendet sich gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 01.01.2009 Geschäftsleiter der XXXX (im Folgenden " XXXX " genannt), FN XXXX , mit Sitz in XXXX . In dieser Funktion haben Sie gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Inhaltsverzeichnis I. Verfahrensgang: 4 II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 18 1. Feststellungen: 18 2. Beweiswürdigung: 60 Beweiswürdigung zu den einzelnen festgestellten Pflichtverletzungen 61 3. Rechtliche Beurteilung: 87 3.1. (Senats-)Zuständigkeit 87 3.2. Anwendbare Rechtsnormen 88 3.2.1. Zu Spruchpunkt 1. (Vorwurf "keine geeignete aktuelle Risikoanalyse") 88 3.2.2. Zu den Spruchpunkten 2.1. und 2.2. ("Mangelnde Prüfung von Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin" oder "haftungspflichtige Gesellschaft") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagenges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 25.03.1999 bis 11.12.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 28.12.2007 bis 25.10.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengeset... mehr lesen...