Norm: UbG §4 Abs1
Rechtssatz: Eine Umgehung der Vorschriften zum Schutz der Freiheit von Kranken dadurch, dass man sich auf eine (tatsächlich gar nicht erfolgte) Entlassung beruft und daran sofort eine Unterbringung auf Verlangen anschließt, ist unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 42/14y Entscheidungstext OGH 22.04.2014 7 Ob 42/14y Schlagworte ... mehr lesen...