Entscheidungen zu § 39a Abs. 2 UbG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/9/7 Ro 2019/01/0005

1        Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis gab das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) der Beschwerde des Mitbeteiligten wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Wegweisung und Verhängung eines Betretungsverbots) durch Organe der Landespolizeidirektion Wien (LPD) mit der Maßgabe statt, „als das Betretungsverbot trotz ausführlicher Schilderung der Krankengeschichte seiner Ehega... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.2020

RS Vwgh 2020/9/7 Ro 2019/01/0005

Index: 10/10 Datenschutz19/05 Menschenrechte20/03 Sachwalterschaft
Norm: DSG 2000 §1MRK Art8UbG §39a Abs1UbG §39a Abs2
Rechtssatz: § 39a Abs. 1 UbG ordnet, soweit keine der Ausnahmen des Abs. 2 Z 1 bis Z 3 leg. cit. erfüllt ist, als Offenbarungs- und Verwertungsverbot eine besondere Form des Datenschutzes an, sofern nicht Informationen erfasst sind, die auch gleichzeitig für andere, zB (verwaltungsstrafrechtliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.2020

RS Vwgh 2020/9/7 Ro 2019/01/0005

Index: 20/03 Sachwalterschaft
Norm: UbG §39a Abs1UbG §39a Abs2
Rechtssatz: Das Vertraulichkeitsgebot des § 39a Abs. 1 UbG wirkt - von den hier allesamt nicht einschlägigen Ausnahmen des § 39a Abs. 2 Z 1 bis 3 UbG abgesehen - mit der Wirkung absolut, dass von diesen Ausnahmen abgesehen die Verwertung für behördeninterne Zwecke ebenso wie die Offenbarung gegenüber einem Dritten ausnahmslos unzulässig ist (vgl. Kopet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.2020

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