Norm: UbG §19 Abs1
Rechtssatz: § 19 UbG ist dahin zu verstehen, dass eine Kenntnisnahme des Gerichts von einem nach Ende der Amtsstunden eingelangten und nicht sogleich geschäftsordnungsgemäß behandelten Schriftstück erst am nächstfolgenden Werktag eintritt, an dem die geschäftsordnungsgemäße Behandlung stattzufinden hat. Entscheidungstexte 7 Ob 114/17s Entscheidungstext OGH 27.09.20... mehr lesen...
Norm: UbG §3UbG §19 Abs1UbG §22
Rechtssatz: Wenn dies eingehende Beweisaufnahmen im Ermittlungsverfahren, in dem das Gericht von Amts wegen und nach freier Überzeugung die entscheidungserheblichen Tatsachen und damit eine für die Zulässigkeit der Unterbringung des Kranken (§ 3 UbG) ausreichend breite Sachverhaltsgrundlage schafft, bereits innerhalb der Viertagesfrist des § 19 Abs 1 UbG getroffen werden können, besteht für die im Regelfall notwe... mehr lesen...
Norm: UbG §19 Abs1
Rechtssatz: Das Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung soll von Amts wegen eingeleitet werden, sobald das Gericht, von wem auch immer, von der Aufnahme des Kranken erfährt. Entscheidungstexte 7 Ob 639/91 Entscheidungstext OGH 16.01.1992 7 Ob 639/91 Veröff: SZ 65/9 = EvBl 1992/101 S 446 = NZ 1993,37 ... mehr lesen...