Norm: UbG §10 Abs1UbG §10 Abs2
Rechtssatz: Die gemäß § 10 Abs 1 UbG zu erstellenden ärztlichen Zeugnisse sind unverzichtbarer Inhalt der Krankengeschichte. Entscheidungstexte 1 Ob 251/00v Entscheidungstext OGH 27.02.2001 1 Ob 251/00v Veröff: SZ 74/32 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114879 ... mehr lesen...
Norm: UbG §3 Z1UbG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes bezwecken auch die Vermeidung prognostizierbarer erheblicher Sachschäden, die Dritten im unlösbaren Konnex mit Gefahren gemäß § 3 Z 1 UbG drohen. Solche Vermögenseinbußen stehen daher im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit fehlerhaften Vollzugsakten.Die Aufnahmeuntersuchung gemäß § 10 Abs 1 UbG kann erzwungen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UbG §10 Abs1
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichshofes ist eine in eine Anstalt eingelieferte Person in die Anstalt "aufgenommen", sobald sie durch Anstaltspersonal Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen wird. Dies gelte unabhängig davon, ob die nach § 10 Abs 1 UbG unverzüglich zu erstellenden ärztlichen Zeugnisse auch tatsächlich erstellt wurden und der Aufnahmevorgang damit rechtmäßig war. Der Oberste ... mehr lesen...