Entscheidungen zu § 2 Abs. 5 KommStG 1993

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/21 97/14/0082

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Landes Oberösterreich gegen den (Berufungs-)Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 20. März 1997, mit welchem dem Land Oberösterreich im Zusammenhang mit der Entrichtung von Bezügen an Dienstnehmer im Linzer Bruckner-Konservatorium für die Zeit vom 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1995 Kommunalsteuer und Säumniszuschlag vorgeschrieben worden waren, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1998

RS Vwgh 1998/7/21 97/14/0082

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/08 Privatschulen
Norm: KommStG 1993 §2 Abs5;KommStG 1993 §3 Abs3;PrivSchG 1962;VwRallg;
Rechtssatz: Eine auf Grund des Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung bestehende Verpflichtung des Empfängers zur Annahme der Leistung ist zwar ein Kennzeichen, nicht aber Voraussetzung für die Annahme eines Hoheitsbetriebes. Dies ergibt sich sch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1998

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten