Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 11. 1988 bis 15. 11. 1996 als Redakteur im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sein Gehalt betrug zuletzt S 35.000,-- brutto monatlich. Am 15. 11. 1996 wurde er entlassen. Die Beklagte ist Eigentümerin und Verlegerin des sechsmal jährlich erscheinenden "F***** Magazin, Essen. Trinken. Reisen" (im folgenden kurz "F*****") und des viermal jährlich erscheinenden "E***** C***** C***** Journal" (im folgenden kurz "C*****"... mehr lesen...
Norm: JournG §1 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff des "aktuellen Tagesgeschehens" ist nur im Sinn eines bloßen Aktualitätsbezuges des Inhaltes der Berichterstattung zu verstehen und darf daher nicht eng ausgelegt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 33/84 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 4 Ob 33/84 9 ObA 229/98m Entscheidungstext OGH 09... mehr lesen...