Der Kläger fuhr am 8. Mai 1970 als Lenker des ihm gehörenden Personenkraftwagens Marke Volvo auf der Bundesstraße 198 (Lechtalbundesstraße) von Zürs kommend in Richtung Lech. Um etwa 12 Uhr 30 löste sich von der sogenannten "Platte" nördlich der Talstation des Seekopfliftes in Zürs, etwa 150 m oberhalb der Straße, eine Naßschneelawine und verschüttete die Fahrbahn. Dabei wurde der Personenkraftwagen des Klägers schwer beschädigt. Der Kläger selbst wurde verletzt. Der Kläger verlangt... mehr lesen...