Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 2007 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7, 7a und 8 StVO Kostenersatz für die Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erachtet sich durch den angefochtenen Bescheid in ihrem "Recht, ohne Vorliegen eines entsprechenden Tatbildes nicht wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß §§ 89 Abs. 2 lit. a und Abs. 7, 7a und 8 StVO bestra... mehr lesen...
Mit dem Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. April 2002 wurde der Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Zulassungsbesitzerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO für die am 26. April 2001 um 10.35 Uhr in Wien 1., Heldenplatz 1, vorgenommene Entfernung und nachträgliche Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges Kostenersatz vorgeschrieben. In der Begründung: wurde u.a. ausgeführt, das entfernte Fahrzeug sei im Ber... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0225 E 19. Dezember 1990 RS 4 Stammrechtssatz Für die Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89 Abs 2 StVO genügt die begründete Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs (Hinweis E 3.10.1990, 89/02/0195). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:20... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 20. Juni 1999 um 19.30 Uhr in Ludersdorf-Wilfersdorf, auf der B 65, auf Höhe des StrKm 0,2 und kurz vor der Kreuzung mit der Gemeindestraße nach Ludersdorf, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Personenkraftwagens 1.) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs bei einem Verkehrsunfall beschädigt und nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Po... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §2a;KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §5 Abs1;StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §32 Abs1;StVO 1960 §32;StVO 1960 §89 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Das zur Sicherung der Unfallstelle aufgestellte und vom Beschuldigten überfahrene Pannendreieck kann nicht als Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nach § 31 Abs. 1 StVO 1960 einges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1994 wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 25. November 1991 vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. In der Begründung: wurde unter anderem ausgeführt, an jenem Ort, von welch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art89;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §51 Abs3;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §89 Abs2 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Halteverbot ist nicht ordnungsgemäß kundgemacht, wenn die Halteverbotstafel mit einem braunen, schräg über die Tafel geführten Klebestreifen versehen ist, auf welchem der zeitl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art89;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §52;StVO 1960 §89 Abs2 litb;StVO 1960 §89a Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Ist ein die Aufstellung eines Fahrzeuges untersagendes Verbot nicht ordnungsgemäß kundgemacht, so mangelt es an der Rechtsgrundlage für die Vorschreibung der Kosten für die Entfernung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Stadt Graz vom 6. Juli 1989 wurden dem Beschwerdeführer die der Stadt Graz für die Entfernung seines am 23. Dezember 1986 in Graz, Karmeliterplatz 3, verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges entstandenen Kosten laut Verordnung des Stadtsenates Graz vom 26. April 1985 in der Höhe von S 1.144,-- vorgeschrieben. Nach der Begründung: des Bescheides nahm die Behörde als erwiesen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89 Abs2;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89 Abs 2 StVO genügt die begründete Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs (Hinweis E 3.10.1990, 89/02/0195). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030225.X04 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lite;
Rechtssatz: Bei Schneelage sind die Fußgänger an der Benützung des Gehsteiges iSd §89a Abs 2a lit e StVO dann gehindert, wenn sich auf dem vom Schnee geräumten Teil des Gehsteiges den Fußgängerverkehr beeinträchtigende Hindernisse befinden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89 Abs2;
Rechtssatz: Ob ein zum Stillstand gekommenes KFZ ein Verkehrshindernis iSd § 89 Abs 2 StVO darstellt oder nicht, hängt entscheidend davon ab, ob das Fahrzeug, wenn auch allenfalls nur teilweise, einen "Fahrstreifen verlegt", sodass die Lenker anderer, sich im fließenden Verkehr befindenden Fahrzeuge in ihrer Verkehrssicherheit gefährdet werden, wenn die... mehr lesen...