Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §46 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Rechtsprechung dahin, die Übertretung einer im Ortsgebiet verordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sei nach § 20 Abs 2 StVO zu bestrafen, ist nicht auf Autobahnen anzuwenden. Da der Begriff des Ortgebietes im § 2 Abs 1 Z 15 StVO mit dem Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortst... mehr lesen...