IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, *** vom 18. April 2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 10. April 2018, ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960 zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.06.2018 Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z28StVO 1960 §24 Abs3 litf
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 24 Abs. 3 lit. f StVO 1960 handelt es sich um ein Dauerdelikt. Das bedeutet, dass der Tatbestand durch die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines bestimmten Zustandes über einen Zeitraum von mindestens zehn Minuten erfüllt ist (vgl. VwGH Zl. 2008/02/0228). Es ist nur als eine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.06.2018 Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z28StVO 1960 §24 Abs3 litf
Rechtssatz: Zweck der Bestimmung des § 24 Abs. 3 lit. f StVO 1960 ist der Umweltschutz bzw. der Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigung in der Nachtzeit, vor Fahrzeugen mit geräuschvollen Motoren (Pürstl, StVO12, § 24, Erläut 75., AB 76, und Erläut 94.). Schlagworte Verkehrsrecht; S... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.06.2018 Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z28StVO 1960 §24 Abs3 litf
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 3 lit. f StVO 1960, ist es unerheblich, zu welchem Zweck ein [in dieser
Norm: genanntes] Fahrzeug ohne Vorliegen einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 24 Abs. 8 StVO 1960 geparkt hat. Schlagwort... mehr lesen...