Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden (BH) vom 15. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführerin der forstbehördliche Auftrag erteilt, zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes durch Wiederbewaldung bestehender Kahlflächen und Räumden auf der Parzelle Nr. 1360, KG W., in der Natur eine Windschutzanlage, binnen gleichzeitig festgesetzter Frist folgende Maßnahmen zu treffen: 1. Sämtliche Erdanschüttungen, durch die die Böschung des Badeteiches in den Windschutzgürtel ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §2 Abs1;ForstG 1975 §2 Abs3;
Rechtssatz: Windschutzanlagen, das sind gemäß § 2 Abs 3 Forstgesetz Streifen oder Reihen von Bäumen und Sträuchern, die vorwiegend dem Schutz vor Windschäden, insbesondere für landwirtschaftliche Grundstücke, sowie der Schneebindung dienen, unterliegen den Bestimmungen des Forstgesetzes gemäß dessen § 2 Abs 1 auch dann, wenn... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Stadtmagistrates Innsbruck vom 21. Juli 1975 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in Innsbruck Paschberg auf der Gp. n/1, KG X, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Rodungsbewilligung zu sein, auf Waldgrund eine Sommerhütte errichtet, dadurch trotz einschlägiger Bestrafung vom 24. Juli 1974, Zl. I-7346/74, den Waldgrund der Holzzucht entzogen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 2 Reichsforstgesetz, RGBl. Nr. 250/1852 (im folgenden kurz ... mehr lesen...