Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Journalist. In der von ihm an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde behauptet er, am 22. September 1994 festgenommen und bis 23. September 1994 03.00 Uhr zu Unrecht angehalten worden zu sein. Über seine an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichtete Beschwerde wurde mit Bescheid vom 20. Oktober 1995 wie folgt entschieden: "1. Gemäß §67a Abs1 Z2 iVm §67c Abs1 und Abs3 AVG wird die Beschwerde gegen die am 22.9.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: EMRK Art5 Abs3PersFrSchG 1988 Art4 Abs5StPO §177 Abs2AVG §67c
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch eine
unzulässige Dauer der Anhaltung; im übrigen Ablehnung der Beschwerde
eines Journalisten gegen die Zurückweisung seiner Beschwerde gegen
seine Festnahme und damit verbundene Akte verwaltungsbehördlicher
Befehls- und Zwangsgewa... mehr lesen...