Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1982/6/30 3Ob89/82

Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 25. 3. 1980 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Tabasco", insbesondere in Form der Etablissementbezeichnung "Tabasco im Fordhof" für ein Kaffeerestaurant, die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Mit dem am 22. 3. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz stellte die betreibende Partei den Antrag, an ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob89/82

Norm: MedienG §1 Abs1 Z5UWG §21 Abs1
Rechtssatz: Ein alljährlich erscheinendes Druckwerk kann jedenfalls seit Inkrafttreten des MedG nicht als ein periodisches Druckwerk und damit auch nicht als eine "Zeitung" angesehen werden. Maßgebend für die Auslegung dieses Begriffes kann nur die gegenwärtige Rechtslage sein (vgl SZ 48/15, SZ 28/136; EvBl 1955/150; 3 Ob 102/74). Entscheidungstexte 3 Ob 8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob89/82

Norm: UWG §21 Abs1
Rechtssatz: Bei dem Gebot nach § 21 UWG handelt es sich um eine Art Drittverbot. Ein Gebot, womit einem im Ausland befindlichen Drittschuldner eine Verfügung im Ausland (hier der Verlag eines Druckwerkes in der Schweiz) verboten werden soll, ist nicht möglich (Tabasco im Fordhof). Entscheidungstexte 3 Ob 89/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1982 3 Ob 89/82 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob89/82

Norm: UWG §21 Abs1
Rechtssatz: Der "Herausgeber" einer Zeitung ist nicht der "Inhaber des Unternehmens"; er ist der geistige Führer der Zeitung, aber nicht Subjekt der aus dem Zeitungsbetrieb entstehenden Rechte und Verbindlichkeiten. Nur bei einer "Zeitung", nicht aber bei sonstigen Druckwerken kann auch an den "Herausgeber", (der nicht "Inhaber des Unternehmens" ist) das Gebot im Sinne des § 21 Abs 1 UWG erlassen werden. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob89/82

Norm: UWG §21 Abs1
Rechtssatz: Als "Inhaber des Unternehmens" ist diejenige natürliche oder juristische Person anzusehen, die kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen das Unternehmen führt. Entscheidungstexte 3 Ob 89/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1982 3 Ob 89/82 Veröff: SZ 55/98 = JBl 1983,383 = ÖBl 1983,52 European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob89/82

Norm: UWG §21 Abs1
Rechtssatz: Die "Herausgabe" eines Druckwerkes kann nicht unter den Begriff der "Verbreitung des Druckwerkes" subsumiert werden. Entscheidungstexte 3 Ob 89/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1982 3 Ob 89/82 Veröff: SZ 55/98 = JBl 1983,383 = ÖBl 1983,52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

Entscheidungen 1-6 von 6

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