Norm: UWG §1 C2UWG §1 Abs1 Z1 D5aUWG §1 D5d
Rechtssatz: Der Grundsatz, wonach die Wettbewerbswidrigkeit nicht losgelöst davon beurteilt werden kann, in welchem Ausmaß sie den Wettbewerb beeinflusst (Prinzip der „Spürbarkeit"), muss auch in Fällen gelten, in denen der Rechtsbruch in der Verletzung bau- oder gewerbebehördlicher Gesetze oder Auflagen besteht. In diesen Fällen kann der sachlich nicht gerechtfertigte Vorsprung etwa darin bestehen, d... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 C5aUWG §1 Abs1 Z1 D5a
Rechtssatz: Von einem sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung durch eine Gesetzesverletzung kann nur gesprochen werden, wenn das gesetzwidrige Handeln geeignet ist, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken. Entscheidungstexte 4 Ob 99/03t Entscheidungstext OGH 20.05.2003 4 Ob 99/03t Veröff: SZ 2003/56 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aUWG §1 Abs1 Z2 C10UWG §2 A2UWG §9a
Rechtssatz: In der Frage des Verständnisses der angesprochenen Verkehrskreise von Produkt- oder Verpackungsaufschriften, die einen Irrtum über die Herkunft ausschließen sollen, ist auf den Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufmerksamkeitsgrad von der jeweiligen Situation, insbesondere von d... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 Abs1 Z1 D5aUWG §1 Abs1 Z1 D5a
Rechtssatz: Ein zu Wettbewerbszwecken begangener Rechtsbruch verstößt deshalb gegen § 1 UWG, weil er dem Verletzer einen ungerechtfertigten Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft und so die wettbewerbliche Ausgangslage zugunsten des Verletzers in unlauterer Weise verändert; das den Sittenwidrigkeitsvorwurf begründende Unlauterkeitskriterium liegt also im Erlangen eines ungere... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 Abs1 Z1 EUWG §1 Abs1 Z1 D5a
Rechtssatz: Eine Verletzung wertneutraler Vorschriften verstößt dann gegen die guten Sitten, wenn dem Beklagten eine subjektiv vorwerfbare, von Wettbewerbsabsicht getragene Missachtung solcher Bestimmungen zur Last fällt. Es ist in jedem Fall sittenwidrig, wenn sich ein Unternehmer durch Missachtung von Bindungen, die für alle gelten, zu Lasten seiner gesetzestreuen Konkurrenten einen nicht durc... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 Abs1 Z1 EUWG §1 Abs1 Z1 D5d
Rechtssatz: Sittenwidriger Wettbewerbsvorteil bei gewerbepolizeilich relevanten Verstoß gegen Raumordnung. Entscheidungstexte 4 Ob 402/87 Entscheidungstext OGH 23.02.1988 4 Ob 402/87 Veröff: SZ 61/41 = ÖBl 1989,14 4 Ob 32/89 Entscheidungstext OGH 26.09.1989 4 Ob 32/89 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 Abs1 Z1 D5aUWG §1 Abs1 Z1 E
Rechtssatz: Wenn eine nach dem Wortlaut des Gesetzes immerhin vertretbare Rechtsauffassung in der Folge von den Gerichten nicht geteilt wurde, ist dies kein Verstoß gegen § 1 UWG. Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann; trifft dies zu, dann kann diese Auslegung der gesetzl... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 D5aUWG §1 Abs1 Z1 E
Rechtssatz: Bei Übertretung sittlich neutraler Verwaltungsvorschriften kann ein Verstoß gegen § 1 UWG nur angenommen werden, wenn die Gesetzesverletzung zu Wettbewerbszwecken bewusst in der Absicht erfolgt, sich damit einen Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern; es muss eine fortgesetzte und planmäßige Missachtung des Gesetzes vorliegen (hier: Verstoß gegen § 60 GewO). ... mehr lesen...