Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1ZustG §13 Abs2ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Zustellmängel werden gemäß § 7 ZustG mit Übernahme der Sendung durch einen Postbevollmächtigten geheilt, sodass das VwG davon ausgehend kann, dass die vierwöchige Beschwerdefrist jedenfalls an diesem Tag zu laufen beginnt (vgl. zur Heilung ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 29. Juni 2005 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des Tiermaterialiengesetzes eine EUR 750 übersteigende Geldstrafe verhängt. Die von ihm dagegen erhobene Berufung wurde mit Erkenntnis der belangten Behörde vom 3. August 2005 als verspätet zurückgewiesen. Dieser Bescheid wurde mit hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2006, Zl. 2005/11/0169, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt ab, womit der Beschwerdeführer zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Ö BauGmbH herangezogen worden war. In der dagegen erhobenen Beschwerde bringt der Beschwerdeführer unter anderem vor, der mit 22. August 2002 datierte Bescheid der belangten Behörde sei ihm im Sommer des Jahres 2002 "nicht zugestellt" worden. Anlässlich eines "zufäl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;
Rechtssatz: Als Postbevollmächtigte kommt eine juristische Person nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2003140041.X01 Im RIS seit 14.11.2007 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Oktober 1998 hatte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz gegenüber der Beschwerdeführerin Getränke- und Speiseeisabgabe für die Abgabenzeiträume der Jahre 1995, 1996 und 1997 festgesetzt und einen Antrag auf Rückerstattung abgewiesen, wogegen diese mit ihrer Eingabe vom 4. November 1998 Berufung erhob. In seiner Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2000 gab der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz u.a. dieser Berufung teilweise statt, setzte die Get... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LAO Stmk 1963 §83 Abs2;ZustG §13 Abs2;ZustG §16;ZustG §17;ZustG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0116 E 3. Juni 1993 RS 2 Stammrechtssatz Der Bevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustG ist - im Gegensatz zum "Zustellungsbevollmächtigten" gemäß § 9 ZustG - nicht "Empfänger" im Sinn des ZustG, sondern tritt insofern neben diesen, al... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 3. September 1999 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (und Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft. Diese Strafverfügung wurde dem Beschwerdeführer mittels Rsa-Brief an seiner näher bezeichneten Wohnadresse in Graz am 10. September 1999 zugestellt und dort laut Rückschein von der Postbevollmächtigten für RSa-Briefe übernommen. Mit Schriftsatz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0177 E 23. Februar 1993 RS 1 Stammrechtssatz Die Zustellung an den Postbevollmächtigten (§ 13 Abs 2 ZustG) schließt eine Ersatzzustellung (§ 16 ZustG) aus (Hinweis: Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 1987, Anm 6 zu § 13 ZustG). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er "als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma C Stahlhandel GesmbH in ..." auf schriftliche Aufforderung der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. November 1993, zugestellt am 2. Dezember 1993, binnen zwei Wochen ab deren Zustellung keine Auskunft darüber erteilt habe, wer ein nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Da die Zustellung an den Postbevollmächtigten eine Ersatzzustellung gemäß § 16 Abs 1 ZustG ausschließt (Hinweis E 22.2.1993, 92/07/0177), ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nichts an der Wirksamkeit der Zustellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen des Bürgermeisters der Stadt V vom 24. und vom 25. Februar 1994 wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als das zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. nach außen berufene Organ (Geschäftsführerin) schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß in Ansehung von zwei Arbeitnehmern der Gesellschaft gegen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes verstoßen wurde. Die beiden Straferkenntisse wurden der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §13 Abs2;
Rechtssatz: Werden einem Rechtsanwalt Ausfertigungen von Straferkenntnissen mit dem Auftrag übermittelt, Berufungen zu erheben, trugen die Bescheidausfertigungen mit Datum versehene Eingangsstempel, die die Information der Partei für ihren Rechtsanwalt über das Datum der Zustellung zum Zweck der Berech... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 1. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 32 der Kärntner Bauordnung der Auftrag erteilt, das auf dem Grundstück Nr. 1411 befindliche "Baulager (zwei Holzbaracken)" bis 31. Dezember 1992 abzutragen und den "rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen". Die dagegen von der Beschwerdeführerin eingebrachte Berufung, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, "daß die gegenständliche... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauO Krnt 1992 §32 Abs1;BauRallg;PO §150;ZustG §13 Abs2;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Zustellung eines Bescheides, mit dem ein baupolizeilicher Auftrag erteilt wird, an den Eigentümer der betreffenden Baulichkeit (... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;B-VG Art119a Abs5;PO §150;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs2;ZustG §22 Abs1;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein angefochtener Bescheid zwar an die GMBH KG adressiert, aber der GMBH ("ihrem ausgewiesenen Vertreter", einem Postbevollmächtigten) zugestellt worden, so ist für den Fall, daß d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1989 schrieb das Finanzamt Villach (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin für den PKW der Marke Mercedes 190 E für den Steuerzeitraum 1987/1988 Kraftfahrzeugsteuer samt Abgabenerhöhung von insgesamt S 5.400,-- vor, weil weder die Kraftfahrzeugsteuerkarte für das Kraftfahrzeug dem Finanzamt übergeben, noch anderweitig der Nachweis der Steuerentrichtung erbracht wurde. Mit einem am 25. August 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz wurde gegen diesen Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §16;ZustG §17;ZustG §9;
Rechtssatz: Der Bevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustG ist - im Gegensatz zum "Zustellungsbevollmächtigten" gemäß § 9 ZustG - nicht "Empfänger" im Sinn des ZustG, sondern tritt insofern neben diesen, als an beide zugestellt werden kann. Eine Zustellung an den Bevollmächtigten ist auch dann zulässig und wirksam, wenn sich de... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Burgenland erteilte mit Bescheid vom 13. Jänner 1992 der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Bauschuttdeponie. Mit Spruchteil II. wurden die Einwendungen des Beschwerdeführers abgewiesen. Dieser Bescheid wurde von einer mit Postvollmacht des Beschwerdeführers ausgestatteten Person am 27. Jänner 1992 übernommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung mit Schreiben vom 18. Februar 1992 (eingelangt be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §150;ZustG §13 Abs2;ZustG §16;
Rechtssatz: Die Zustellung an den Postbevollmächtigten (§ 13 Abs 2 ZustG)schließt eine Ersatzzustellung (§ 16 ZustG) aus (Hinweis: Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 1987, Anm 6 zu § 13 ZustG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992070177.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 19. Juni 1989 wurde die X Gesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz als Gesellschaft bezeichnet) als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges gemäß § 103 Abs. 2 KFG aufgefordert, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gelenkt hat. Diese Aufforderung wurde laut Zustellschein von einer Postbev... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Postbevollmächtigte iSd § 13 Abs 2 ZustG ist kein Zustellungsbevollmächtigter iSd § 9 ZustG. Die Zustellung der Aufforderung an die für RSa-Briefe Postbevollmächtigte einer Gesellschaft bewirkt daher keinen Zustellmangel iSd § 9 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030198.X... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich vom 25. September 1989 wurde der beschwerdeführenden Partei eine Ausgleichstaxe gemäß § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Jahr 1988 in der Höhe von S 3.060,-- vorgeschrieben. Dieser an die beschwerdeführende Partei gerichtete Bescheid wurde nach dem bei den Akten befindlichen Rückschein am 4. Oktober 1989 von einer "E" übernommen, die nach der Angabe auf dem Rückschein "Postbevollmächtigte für RSb-Briefe" ist. Am... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §143;ZustG §13 Abs2;ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Dem § 13 Abs 3 ZustG kann sowohl nach dem Wortlaut als auch unter Berücksichtigung der Systematik der Normen aus dem Bereich des Postrechtes (§ 143 PO) und den EB zum ZustG nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß dadurch ausgeschlossen werden hätte sollen, daß juristische Personen - durch ihre ermächtigten Orga... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;
Rechtssatz: Die Zustellung zu eigenen Handen kann auch an eine Person erfolgen, die gegenüber der Post zur Übernahme von dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellenden Sendungen bevollmächtigt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140026.X02 Im RIS seit 31.08.2007 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Ortsanwesenheit einer bevollmächtigten Person im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG (Postbevollmächtigter) hindert bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 17 Abs 3 vierter Satz ZustellG in der Person des Empfängers (Ortsabwesenheit des Empfängers) den Ausschluss der Zustellwirkung der Hinterlegung nicht. Europ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3 vierter Satz;ZustG §9;
Rechtssatz: Der Postbevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG ist kein "Empfänger" im Sinne des ZustellG und auch kein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080010.X01 Im RIS ... mehr lesen...