IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Außerlechner über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 09.02.2022, Zl ***, betreffend die Zurückweisung eines Einspruchs gegen eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.04.2020, Zl ***, als verspätet in einer Angelegenheit nach dem Epidemiegesetz 1950 zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Visinteiner über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwälte BB & CC, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 05.10.2017, Zahl ****, mit dem der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 20.03.2017 als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben. 2. Die ordentliche Rev... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Maßnahmenbeschwerde des AA, vertreten durch seinen Sachwalter RA BB, Adresse 1, **** Z wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vollziehung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Polizeianhaltezentrum der Landespolizeidirektion Tirol vom 22.07.2017, 09.20 Uhr bis 26.07.2017, 09:20 Uhr zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Ab... mehr lesen...