Norm: ZustG §11 Abs1ZustG §2 Z3ZustG §2 Z4EuZVO Art14
Rechtssatz: Ein Postamt stellt - abgesehen von dem Fall, dass an einen dort Beschäftigten zuzustellen ist - keine Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes dar, sodass dessen Anschrift keine für eine ordnungsgemäße behördliche Zustellung taugliche Adresse ist. Entscheidungstexte 25 Rs 49/18v Entscheidungstext OLG Innsbruck 10.10.20... mehr lesen...
Norm: ZustG §11 Abs1Verordnung (EG) Nr 1348/2000 des Rates 3200R1348 EuZVO Art7
Rechtssatz: Die Voraussetzungen und Wirkungen einer im Ausland vorzunehmenden Zustellung sind grundsätzlich nach dem im Zustellstaat geltenden Verfahrensrecht zu beurteilen; hinsichtlich der Zustellung von Klagen - seit 1. Jänner 2005 § 106 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 60/05k Entscheidungstext OGH 26... mehr lesen...
Norm: ZustG §11 Abs1
Rechtssatz: Mangels internationaler Vereinbarungen (Staatsverträge) und auch nationaler Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, bestimmt sich die Zulässigkeit und Form der Zustellung von Schriftstücken österreichischer Behörden ins Ausland nach der internationalen Übung, das heißt danach, ob und gegebenenfalls welche Form der Zustellung der betreffende ausländische Staat auf seinem Gebiet üblicherweis... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3RHEZiv 1997 §23 Abs5ZPO §121ZustG §11 Abs1ZustG §12 Abs2
Rechtssatz: Grundvoraussetzung jeder wirksamen Vertretung ist, dass der Betroffene versteht, worum es geht. Daran fehlt es, wenn Schriftstücke zugestellt werden, die nicht in der Amtssprache des Zustelllandes abgefasst und auch nicht übersetzt sind und die der Empfänger in vielen Fällen nicht verstehen wird, jedenfalls aber nicht verstehen muss. Mangels entspreche... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3RHEZiv 1997 §23 Abs5ZPO §121ZustG §11 Abs1ZustG §12 Abs2
Rechtssatz: Es ist demnach mit einem fair geführten Verfahren unvereinbar, wenn der Empfänger, wie im vorliegenden Fall, verfahrenseinleitende Schriftstücke unmittelbar durch die Post zugestellt erhält, die nicht in seiner Sprache abgefaßt und auch nicht übersetzt sind. Eine solche Zustellung ist unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Am 3.Oktober 1989 erließ das Bezirksgericht Feldkirch im Strafverfahren AZ U 501/89 gegen den in München wohnhaften Hans W*** eine Strafverfügung, mit der wegen des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB eine bedingt nachgesehene Geldstrafe verhängt wurde (ON 5). Obwohl sich der Beschuldigte laut Anzeige der Städtischen Sicherheitswache Feldkirch wegen der abgeurteilten Taten ab 28.August 1989, 3.20 Uhr, in Verwahrungshaft befunden hatte und um 10.45 Uhr dem Bezirksgericht... mehr lesen...
Norm: EU-RHÜ Art5StPO §79ZustG §11 Abs1
Rechtssatz: Ermöglicht eine zwischenstaatliche Vereinbarung (wie im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland Art 7 Abs 1 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl 1969/41) die Einhaltung österreichischer Zustellvorschriften, so richtet sich die Beurteilung der Wirksamkeit eines Zustellvorganges nur nach den österreichischen und nicht nach gegebenenfalls abweichenden auslän... mehr lesen...
Norm: ZPO §121 Abs1ZustG §11 Abs1
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für eine Zustellung mittels internationalen Rückscheines im Sinne des § 121 Abs 1 ZPO nicht vor, wäre also gemäß § 11 Abs 1 ZustellG im Rechtshilfeweg zuzustellen gewesen, ist eine dennoch mit internationalem Rückschein vorgenommene Zustellung gesetzwidrig und (bis zur allfälligen Heilung des Zustellungmangels) unwirksam. Sie kann daher auch die Rechtsmittelfrist nicht in ... mehr lesen...