Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/17 92/01/1106

Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer Nationalität, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 9. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden war, beim Beschwerdeführer lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit ihrem Bescheid vom 9. September 1992 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ab. In der Bescheidbegründung ging die belangte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/17 92/01/1006

Der Beschwerdeführer, ein iranischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität, hat den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 7. Mai 1990, mit dem festgestellt worden war, beim Beschwerdeführer lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit ihrem Bescheid vom 8. Juli 1992 wies die belangte Behörde d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 92/01/1106

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §16 Abs1;AVG §13a;AVG §37;AVG §9 Abs2;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/1006 2 Stammrechtssatz § 16 Abs 1 AsylG 1991, der eine Konkretisierung der aus § 37 AVG iVm § 39 Abs 2 AVG hervorgehenden Verpflichtung der Verwaltungsbehörden, den für die Erledigung der Verwaltungssa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

RS VwGH Erkenntnis 1993/02/17 92/01/1006

Rechtssatz: § 16 Abs 1 AsylG 1991, der eine Konkretisierung der aus § 37 AVG iVm § 39 Abs 2 AVG hervorgehenden Verpflichtung der Verwaltungsbehörden, den für die Erledigung der Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen vollständig zu ermitteln und festzustellen, darstellt, begründet keine über den Rahmen der angeführten Vorschriften hinausgehende Ermittlungspflicht. Nur im Fall hinreichend deutlicher Hinweise im Vorbringen eines Asylwerbers auf einen Sachverhalt, der für die... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 17.02.1993

Entscheidungen 1-4 von 4

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