Entscheidungen zu § 77 Abs. 2 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2000/5/23 99/11/0200

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 77 AVG in Verbindung mit der Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 1976 - BKommGebV 1976 ein Betrag von S 160,-- als Kommissionsgebühr für die am 24. September 1998 abgelegte theoretische Fahrprüfung vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin habe einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B gestellt u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.2000

RS Vwgh 2000/5/23 99/11/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §77 Abs2;BKommGebV 1976 §1;
Rechtssatz: Aus § 1 BKommGebV 1976 folgt, dass Kommissionsgebühren in Bauschbeträgen gemäß § 77 Abs 2 AVG nur für mündliche Verhandlungen und Augenschein (in Verfahren nach dem AVG) festgesetzt wurden. Der Klammerausdruck in § 1 der genannten Verordnung stellt eine taxative Aufzählung jener Amtshandlungen dar, für die Bauschbeträge festgesetzt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2000

RS Vwgh 2000/5/23 99/11/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §54;AVG §77 Abs2;BKommGebV 1976 §1;FSG-PV 1997 §3 Abs5;
Rechtssatz: Dass die Prüfungsaufsicht gemäß § 3 Abs 5 FSG-PV 1997 keine mündliche Verhandlung darstellt, liegt auf der Hand. Es handelt sich bei der Prüfungsaufsicht auch um keinen Augenschein. Bei einem Augenschein geht es um die Beweisaufnahme durch die von einem Behördenorgan vorgenommene ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2000

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