Rechtssatz: Wenn die Berufung explizit auf das Strafausmaß eingeschränkt ist, so kann, wenn sich im Berufungsverfahren herausstellt, daß der Berufungswerber nicht tatbestandsmäßig gehandelt hat, dieses Straferkenntnis selbst nicht mehr, sondern nur dessen Strafausspruch aufgehoben werden. Allenfalls Aufhebung durch die bescheiderlassende Behörde oder deren Oberbehörde. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Der § 99 Abs. 1 lit. b StVO enthält mehrere Tatbestände, nämlich 1. die Verweigerung der Atemluftprobe, 2. die Weigerung sich dem Arzt vorführen zu lassen und 3.(nach der Vorführung vor den Arzt) die Weigerung, sich von diesem untersuchen zu lassen. Die Verwirklichung eines dieser Tatbestände entspricht somit jeweils einer in sich abgeschlossenen Tathandlung. Die Berufungsbehörde ist im Verwaltungsstrafverfahren nicht berechtigt, die von der Erstbehörde als erwiesen angenommene... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde muß im Rahmen ihrer gemäß § 66 Abs. 4 AVG (§ 24 VStG) gegebenen Sachentscheidungsbefugnis die örtliche Unzuständigkeit der als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz eingeschrittenen Bezirkshauptmannschaft D wahrnehmen. Sie hat in diesem Fall das Straferkenntnis aufzuheben, ohne aber gleichzeitig das Verfahren einzustellen (vgl. Thienel, Das Verfahren der Verwaltungssenate, 2. Auflage, Seite 341). Die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft B wird daher d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstinstanz hat von zwei mit getrennten Schriftsätzen eingebrachten (rechtzeitigen) Einsprüchen gegen eine Strafverfügung lediglich den Einspruch betreffend das Strafausmaß erledigt, den Einspruch wegen Schuld jedoch unberücksichtigt gelassen. Durch die auch wegen des Schuldspruchs erfolgte Erhebung des Einspruches ist aber die gesamte Strafverfügung außer Kraft getreten. Es fehlt somit jegliche erstinstanzliche materielle Entscheidung. Als Berufungsbehörde ist der Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatz: Zu einer konkreten Bescheidbezeichnung gehört neben der Anführung des Datums und der Zahl des bekämpften Bescheides auch die Nennung der erstinstanzlichen Behörde. Fehlt es an der Bezeichnung der erstinstanzlichen Behörde, liegt ein im Sinne des § 13 Abs 3 AVG nicht behebbarer inhaltlicher Mangel der Berufung vor. Die Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen. Es ist nicht Sache der Berufungsbehörde durch Setzung beinahe "detektivischer" Aktivitäten die erstinstanzliche Behörd... mehr lesen...
Beachte vgl.VwGH 21.11.1980, Zl. 2214/79 Rechtssatz: Eine Betriebsanlage liegt nur vor, wenn die Einrichtung der regel mäßigen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist. Sinngemäß gilt dieses Erfordernis der Regelmäßigkeit auch für das Vorliegen einer geänderten Betriebsanlage. Es kommt somit sowohl darauf an, daß die auf dem Grundstück entfaltete Tätigkeit die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 GewO aufweist, als auch darauf, daß der vom Schu... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die von der Erstinstanz vorgenommene unzutreffende Feststellung hinsichtlich der Erscheinungsform des Delikts - hier: Beihelfer statt richtig Mittäter (unmittelbarer Täter) - richtigzustellen, da in der Verfolgungshandlung die Ausführungshandlungen des Beschuldigten korrekt umschrieben wurden. Schlagworte Erscheinungsform des Delikts, Beihilfe statt unmittelbare Täterschaft, Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Dipl Ing P R das Straferkenntnis vom 15. April 1991, , erlassen. Darin wurde diesem zur Last gelegt, er habe am 14. September 1990 um 16,05 Uhr im Ortsgebiet von H auf der LH - Eisenbahnkreuzung mit der Franz-Josefs-Bahn - Fahrtrichtung Norden als Lenker des Kombi KZ das Fahrzeug nicht vor den Schranken der Eisenbahnkreuzung angehalten, obwohl optische Zeichen ein Schließen der Schranken angekündigt hätten. Aus diesem Grun... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wagenfarbe (silber statt grau) und auch der Typ (Kombi oder PKW) ist irrelevant, wenn das Kennzeichen des Fahrzeuges eindeutig abgelesen wurde und der Beschuldigte die Anwesenheit bei der Eisenbahnkreuzung zur Tatzeit nicht bestreitet. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn O S gemäß §137 Abs3 litg Wasserrechtsgesetz 1959 eine Geldstrafe in Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Tage) verhängt, da die häuslichen Abwässer der Pension W im Standort M Nr 92 seit 30. November 1990 bis zumindest 3. September 1991 ungereinigt auf dem Grundstück Nr xx, KG M, versickern, obwohl dafür eine wasserrechtliche Bewilligung nicht vorliegt. Daneben wurde noch dem Beschuldigten die Tra... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn es der verbalen Tatbeschreibung am Kernstück, nämlich am Vorwurf der "Einwirkung auf Gewässer" mangelt, dann scheidet auch eine Sanierung des Spruches des angefochtenen Strafbescheides durch die Berufungsbehörde aus, da in erster Linie die verbale Tatbeschreibung und nicht jene angegebene Rechtsnorm von Bedeutung ist, unter die das zur Last gelegte Verhalten subsumiert wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Übergehen des ausgewiesenen Vertreters bei der Zustellung des Straferkenntnisses mit RSa (das Schriftstück wurde von der Beschuldigten selbst übernommen, obwohl der Vertreter als Empfänger genannt war) ist nicht als geheilt anzusehen, wenn die Beschuldigte vorsichtshalber selbst Berufung erhebt. Der Vertreter ist nicht verpflichtet, von sich aus ein Schriftstück in Empfang zu nehmen, um einen Zustellmangel zu heilen. Die Berufung war somit mangels rechtlicher Existenz ein... mehr lesen...
In dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über den Beschuldigten Geldstrafen von je S 300,-- verhängt, weil dieser am 9. Jänner 1991 in T auf der LH xx auf Höhe des Hauses Nr 45 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten habe (64 km/h) und er überdies seiner Verpflichtung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurtes nicht nachgekommen wäre. Zusätzlich wurde noch die Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 60,-- vorgeschrieben. Da... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Korrektur des Tatortes (Geschwindigkeitsüberwachung mittels Radar nicht auf Höhe des Hauses Nr 45, sondern auf Höhe des Hauses Nr 51) im
Spruch: des Straferkenntnisses ist möglich, wenn durch diese Korrektur der Gegenstand der erstbehördlichen Entscheidung keine Änderung erfährt und der Beschuldigte durch die Abänderung nicht Gefahr läuft, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Entfernung vom richtigen Tatort (Haus Nr 51) zum irrtümli... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterlassung des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes kann bei einem Tatort (hier Haus Nr 45) nicht festgestellt werden, wenn diese Übertretung erst einige 100 m danach durch den anhaltenden Gendarmeriebeamten wahrgenommen wird. Der Anhalteort liegt nicht im unmittelbaren Nahbereich zum Tatvorwurf "Haus 45", sodaß im Falle einer Korrektur des Tatortes in einer "anderen" Sache entschieden worden wäre, was dem §66 Abs4 AVG widerspräche. mehr lesen...
Rechtssatz: Zurückweisung der (schriftlich eingebrachten) Berufung als unzulässig wegen Fehlens eines begründeten Berufungsantrages. Innerhalb der Berufungsfrist ist bei der Strafbehörde ein vom Beschuldigten als Berufung bezeichneter Schriftsatz eingelangt. Dem Schriftsatz selbst kann nicht entnommen werden, an welche Behörde sich der Beschuldigte mit seiner Eingabe wendet; die bezogene Erledigung ist nur mit dem Aktenzeichen angegeben, eine Datumsangabe fehlt. Immerhin kann aber in Zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat ein Recht darauf, schon dem
Spruch: unzweifelhaft entnehmen zu können, welcher konkrete Tatbestand als erwiesen angenommen, worunter die Tat subsumiert wurde und welche Strafe unter Anwendung welcher Bestimmung über ihn verhängt wurde. Insbesondere muß aber der
Spruch: derart abgefaßt sein, den Beschuldigten rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden. So ist bei einem fortgesetzten Delikt eine kalender... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Briefkasten ist regelmäßig zu entleeren und die darin befindlichen Sendungen sind mit der erforderlichen Sorgfalt durchzusehen. Wenn der Berufungswerber nicht selbst oder eine andere erwachsene Person regelmäßig den Postkasten entleert und gleichzeitig dem siebzehnjährigen Sohn zumindest durch Zugangsmöglichkeit zum Postkastenschlüssel die Gelegenheit geboten hatte, den Inhalt des Postkastens durchzusehen und diesen auszusortieren, und nicht einmal behauptet, daß diese Auss... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten. Allerdings ist ein kurzes Rückwärtsfahren auf einer Einbahnstraße zum Zwecke des Einparkens zulässig. Im Zuge des Rückwärtsfahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße liegt ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln jedoch dann nicht vor, wenn die Parkplatzsuche sich auf eine kurze Strecke, auf zwei bis maximal drei Wagenlängen - geht man von einer durchschnittlichen Wagenlänge von 4 m au... mehr lesen...
Rechtssatz: Zurückweisung der Berufung als unzulässig wegen verspäteter Einbringung. Eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung der Gebietskrankenkasse reicht nicht für die Glaubhaftmachung der Ortsabwesenheit des Beschuldigten aus. Der erstbehördliche Bescheid wurde durch Hinterlegung am 28.10.1991 zugestellt. Die Berufung wurde erst am 16.11.1991 zur Post gegeben. Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Hinterlegung wurde vom Beschuldigten eine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit von 25.... mehr lesen...
Rechtssatz: Doppelbestrafung. Auch wenn der Beschuldigte von der Wohnsitzbehörde unzuständigerweise rechtskräftig bestraft wurde, ist das wegen desselben Deliktes ergangene Straferkenntnis der Tatortbehörde wegen Doppelbestrafung aufzuheben. Ein Rechtshilfeersuchen der Erstbehörde an die Wohnsitzbehörde wurde irrtümlich als Abtretung gemäß § 29a VStG angesehen. Die Wohnsitzbehörde erließ ein Straferkenntnis, welches hinsichtlich des Schuldspruches in Rechtskraft erwuchs. Das hinsichtlich... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bringt in seiner rechtzeitig erhobenen Berufung im wesentlichen vor, daß die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes ohne die hiezu erforderliche Konzession nicht erfolgt sei und daß weiters die Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG neben den beiden Tatbildmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalles als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraussetze, daß eine Sicherung des Verfalles überhaupt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der einzige von der erstinstanzlichen Behörde angenommene Grund für die Notwendigkeit der Sicherung des Verfalles der genannten Waren war in der Verhinderung einer weiteren unbefugten Gewerbeausübung mit diesen Waren zu erblicken. Nach Auffassung des UVS-Wien ist dieser Grund aber nicht geeignet, die Notwendigkeit der Beschlagnahme der verfahrensgegenständlichen Waren zur Sicherung der Strafe des Verfalles darzutun. Schlagworte Verfall, unbefugte Gewerbeausübung, Beschlagn... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 19.10.1987, Zl. 87/10/0063; VwSen-220007 vom 22.8.1991; VwSen-220013 vom 9.8.1991 Rechtssatz: Ausmaß der gerodeten Fläche ist von Bedeutung für die Höhe der Strafe. Vergleich des Ist-Zustandes nach der Rodung mit Luftbildaufnahme von vor 13 Jahren liefert keinen zuverlässigen Beweis über das Ausmaß der tatsächlichen Rodung. Zeugenbefragung als geeignetere Beweismittel. UVS vermag Begründungsmängel des erstinstanzlichen Bescheides nur insoweit zu substitui... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung ist gemäß § 66 Abs.4 zurückzuweisen, wenn diese einem begründeten Berufungsantrag ermangelt oder ein solcher nicht binnen der offenen Frist der Behörde zugeht. Der Berufungswerber übermittelte per Telefax einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist unter Anführung der Aktenzahl die Mitteilung, daß er beabsichtige gegen die Entscheidung der Behörde erster Instanz Berufung zu erheben und er zu einem späteren Zeitpunkt die Berufungsausführung nachreichen werde. Diese A... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 12. 6. 1956, Zl. 1363/55; VwGH vom 26. 10.1961, Zl. 372/60; VwGH vom 6. 2. 1990, Zl. 89/04/0186; VwSlg 12683 A/1988; VfSlg 8981/1980 Rechtssatz: Konzessionspflicht, Wesen. Gewerbsmäßigkeit: Gewinnerzielungsabsicht bei gasthausüblichen Preisen. Verfallstrafe: Ermessensentscheidung; legt das Gesetz keine expliziten Ermessensrichtlinien fest, so sind diese durch grundrechtskonforme Auslegung des Gesetzes zu ermitteln. Verfallstrafe unterliegt mit Blick auf ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein mit der Bezeichnung "Berufung" versehener Schriftsatz mit dem Ersuchen, den "Akt zur Einsichtnahme an die Bezirkshauptmannschaft X zu übersenden" sowie die Mitteilung, daß nach Einsichtnahme binnen zwei Wochen der Berufungsgegnerin ein begründeter Berufungsantrag übersendet werde, erfüllt die Erfordernisse der zwingenden Bestimmung des § 63 AVG - welche auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwenden ist - nicht, insbesondere ist daraus kein begründeter Berufungsantrag zu entn... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 9.7.1984, 84/10/0080, vom 30.9.1985, 85/10/0027 sowie vom 24.11.1986, 86/10/0131. Rechtssatz: Berufung gegen Straferkenntnis: Ordnungsstörung. Verhalten objektiv geeignet, Ärgernis zu erregen; Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört. Vorraum einer Diskothek keinen Zugangsbeschränkungen unterworfen. Rauferei stört Ordnung an öffentlichem Ort. Gemäß Art. IX Abs.1 Z.1 EGVG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer durch ein Verhalten, das Ärgernis zu err... mehr lesen...