Die belangte Behörde (die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz) als Behörde der ersten Instanz bestrafte den Berufungswerber nach § 28 Abs 1 Z 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG dafür, daß er 1.) von 1.4.1993 bis 8.4.1993 den rumänischen Staatsangehörigen I.P., und 2.) von 5.4.1993 bis 8.4.1993 den rumänischen Staatsangehörigen K.P., beschäftigt habe, wobei sich die weiteren Details aus der Spruchkorrektur ergeben. Dies allerdings mit der Maßgabe, daß ihm die Übertretung als handel... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber war zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Baugesellschaft mbH. und hatte laut Gesellschafterbeschluß die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, soweit sie nicht durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer einzuhalten waren, im Sinne des § 9 Abs 2 VStG, mit der weiteren Einschränkung: -soweit nicht für räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche andere Personen (Dienstnehmer) zu verantwortlichen Beauftragten künftig best... mehr lesen...
Rechtssatz: Ziehen die Antragsteller im Berufungsverfahren den Antrag auf grundverkehrsbehördliche Bewilligung zurück, so ist der mit Berufung angefochtene Bescheid der Grundverkehrs-Landeskommission ersatzlos zu beheben. mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der belangten Behörde, die in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses die als verletzt unterlegten Rechtsvorschriften wiedergegeben und die Beurteilung der Rechtsfrage gerade noch hinreichend zusammengefaßt dargestellt hat, hält der unabhängige Verwaltungssenat die objektive Tatseite in diesem Fall für erfüllt. Weil weiters die strafrechtliche Verantwortlichkeit unstrittig und auch die Schuldseite erfüllt ist - vorliegend wurde ein Ungehorsamsdelikt verwirklicht... mehr lesen...
Beachte VwSen-221150 v. 23.12.1994 Rechtssatz: Die Erwägungen über das von ihr gehandhabte Ermessen bei der Festsetzung der verhängten Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ANSchG Geldstrafe bis zu 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts der Tat (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) hat die belangte Behörde in Verletzung der ihr auch diesbezüglich gemäß § 60 AVG (iVm § 24 VStG) aufer... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde des unbestrittenen sowie im Beweisverfahren als erwiesen festgestellten Sachverhaltes steht fest, daß zum Kontrollzeitpunkt am 4.5.1993 um 11.30 Uhr im Betrieb des Berufungswerbers in Wirtschaftsräumen Tiere iSd § 13 Abs.1 gehalten wurden, und daß den beauftragten Kontrollorganen, welche den Verdacht einer Übertretung der Haltungsbeschränkungen hatten, der Zutritt zu den Stallungen verweigert wurde. Wie nämlich aus dem erwiesenen Sachverhalt hervorgeht, wurde bereits ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Grundverkehrs-Landeskommission in einer Besetzung gemäß §15 Abs1 Grundverkehrsgesetz über ein Grundverkehrsansuchen, welchem sowohl Baugrundstücke als auch landwirtschaftliche Grundstücke zugrundelagen, zur Gänze entschieden, so ist der diesbezügliche Bescheid zur Gänze wegen Unzuständigkeit zu beheben. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z3 iVm § 17 Abs.2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel unter einer Aufmachung oder unter Verwendung von Bezeichnungen, die eine Eignung als diätetisches Lebensmittel dartun, vor ihrer Anmeldung beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr bringt. Nach § 17 Abs.1 LMG sind diätetische Lebensmittel solche von besonderer Beschaffenheit, die für besti... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber bringt vor, daß zur Tatzeit ein abfallrechtlicher Geschäftsführer iSd § 15 Abs.5 AWG bestellt gewesen sei und diese Bestellung im Grunde der Überleitungsvorschrift des § 45 Abs.2 AWG iVm dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 4.2.1987, Zl., mit der gesetzmäßigen Erlaubnis ausgestattet und daher auch nach außen wirksam gewesen sei. Der unabhängige Verwaltungssenat hat im Vorverfahren diese Angaben einer amtswegigen Recherche unterzogen und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z1 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der im § 77 Abs.1 Z19 angeführten Rechtsvorschrift zuwiderhandelt. § 77 Abs.1 Z19 LMG bestimmt, daß die LMKV 1973 so lange als Bundesgesetz in Kraft bleibt, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen in Wirksamkeit getreten sind. Mit § 12 Abs.2 der Verordnung des BMfGSK vom 29.1.1993, BGBl. Nr. 72/1993 (im folgenden: LMKV 1993), wu... mehr lesen...
Beachte VwSen-220852 v. 11.2.1994; VwSen-220999 v. 21.11.1994; VwSen-280023 v. 7.2.1995 Rechtssatz: Gemäß § 39 Abs.1 lit.a AWG begeht eine mit Geldstrafe von 50.000 S bis 500.000 S zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer gemäß Z1 dieser Vorschrift die Tätigkeit eines Abfall(Altöl)sammlers ... ausübt, ohne im Besitz der gemäß § 15 Abs.1 erforderlichen Erlaubnis zu sein. § 15 Abs.1 AWG ordnet an, daß, wer gefährliche Abfälle oder Altöle sammelt (abholt oder entgegennimmt) ..., hief... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Landeshauptmann von Tirol gemäß §33 Abs3 KFG die Genehmigung der angezeigten Änderung, nämlich die Anbringung einer Anhängervorrichtung, Fabrikat BRINK Type 1686 am Kraftfahrzeug Peugeot 405 4 BD mit der Fahrgestell-Nr VF34BDJZ270938709. Dagegen hat der Berufungswerber innerhalb offener Frist im wesentlichen mit der Begründung: berufen, daß am Original der Grundbefestigung überhaupt nichts verändert wurde und die technisch unwesentliche gering... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs 4 lit.i WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit einer Geldstrafe bis zu S 250.000,-- zu bestrafen, wer einem ihm gemäß § 138 Abs.1 erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nicht nachkommt. Nach dem gegenständlich relevanten § 138 Abs.1 lit.a WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen des WRG 1959 übertreten hat, wenn das öffentliche Interesse es erfordert ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine unzulässige Auswechslung der Tat entgegen § 66 Abs 4 AVG liegt bei einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG vor, wenn das erstinstanzliche Verfahren wegen illegaler Beschäftigung eines Ausländers, der sich fälschlicherweise als Sukiennik Jerzy ausgegeben hatte und mit diesem Namen verfolgt wurde, eingestellt worden war, und der UVS als Berufungsbehörde eine Bestrafung wegen Beschäftigung derselben Person unter Anführung des (richtigen) Namens Kozjan St. vornimmt.... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber (im folgenden: BW) zur Last gelegt, er hätte es als namhaft gemachter Obmann des Vereines O zu verantworten, daß dieser Verein in Wien, P-straße in der Zeit von 2. September 1993 bis 30. September 1993 ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos dadurch ausgeübt hätte, indem in den dort befindlichen Gasträumen diverse Getränke, wie zum Beispiel Tee, Flaschenbier, Cola usw ausgeschenkt worden seien, ohne daß diese... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, vom 2.1.1993 bis 8.5.1993, jeweils an Samstagen, in Wien, Flohmarkt, Dauerverkaufsplatz, durch den Verkauf von Altwaren verschiedenster Art, wie Teller, Gläser, Bilder etc, das Gewerbe: Handelsgewerbe gemäß §103 Abs1 litb Z25, beschränkt auf den Kleinhandel mit Altwaren, ausgeübt zu haben, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Dadurch habe er §366 Abs1 Z1... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 27.5.1994, Zl Pst 2509/J/93, wies die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, den Einspruch des nunmehrigen Berufungswerbers vom 13.4.1994 gegen die Strafverfügung vom 28.2.1994, Aktenzeichen wie oben, gemäß §68 Abs1 AVG wegen entschiedener Sache zurück. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß die Strafverfügung beim zuständigen Postamt hinterlegt und am 11.3.1994 erstmals zur Abholung bereitgehalten worden sei. Sie gelte daher mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist - abgesehen von den Fällen in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem §71 Abs6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - unabhängig von einem anhängigen Wiedereinsetzungsverfahren sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden. Wird die Wiedereinsetzung später bewilligt, so tritt der Zurückweisungsbescheid nach §72 Abs1 AVG außer Kraft. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichterfüllung einer Auflage nach § 33 Abs 1 i.V. mit § 34 Abs 1 Stmk Naturschutzgesetz (bei einem im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Wohnhaus hätte anstelle einer Eternitverkleidung eine Holzverschalung angebracht werden müssen) ist nach § 45 Abs 1 Z 1 VStG einzustellen, wenn diese Auflage vor Erlassung der Berufungsentscheidung mangels Auswirkungen der Bauführung im Sinne des § 2 Abs 1 Stmk Naturschutzgesetz bescheidmäßig aufgehoben wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte durch die erste Instanz zu Unrecht nach § 2 Abs 1 iVm § 15 Abs 1 Preisauszeichnungsgesetz für schuldig erkannt und wäre er im Zuge des Berufungsverfahrens lediglich nach § 4 Abs 1 leg cit zur verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, so ist dies im Berufungsverfahren unbeachtlich, da die Berufungsbehörde zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat gemäß § 66 Abs 4 AVG nicht berechtigt ist (so auch VwGH vom 26.11.1985, Zahl: 84/0... mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwGH v. 4.9.1992, Zl. 92/18/0353. Rechtssatz: Bei Aufhebung des erstbehördlichen Straferkenntnisses wegen Unzuständigkeit ist mit dieser keine Einstellung des Strafverfahrens verbunden; diese Frage ist vielmehr von der zuständigen Erstbehörde aus eigenem zu beurteilen. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Berufung unzulässig, wenn zwar im Zeitpunkt ihrer Einbringung ein weiterer Instanzenzug gesetzlich vorgesehen war, dieser aber während des Berufungsverfahrens infolge Novellierung des Gesetzes wegfällt und durch Übergangsvorschriften nicht angeordnet ist, daß anhängige Berufungsverfahren nach der im Zeitpunkt ihrer Einbringung geltenden Rechtslage zu Ende zu führen sind. Zurückweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Auflagen 1. und 3. (des gewerbehördlichen Genehmigungsbescheides) wäre als Übertretung nach § 367 Z. 26 Gewerbeordnung zu beurteilen gewesen. Die Bezirkshauptmannschaft hat dem Beschuldigten jedoch Zuwiderhandeln gegen die Baubewilligung zur Last gelegt und ist von einer Übertretung des Baugesetzes ausgegangen. Zwar ist die Berufungsbehörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG berechtigt, sowohl im
Spruch: als auch hinsichtlich der
Begründung: ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. August 1992, 3-***1-92, wurde über die Beschuldigte Q*** L* X* wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 240 Stunden) verhängt und ihr die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 1.000,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 26. Februar 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. August 1992, 3-***5-92, wurde über die Beschuldigte Q*** L* X* wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 240 Stunden) verhängt und ihr die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 1.000,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 17. Februar... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-GF-92-226 Rechtssatz: Die unbefugte Gewerbsausübung ist ein fortgesetztes Delikt, es sind daher alle Einzeltathandlungen bis zu der mit der Zustellung erfolgten Fällung des Strafbescheides erster Instanz erfaßt. Wird trotzdem wegen einer in den Tatzeitraum fallenden Einzeltat eine Strafe verhängt, dann ist eine Aufhebung des angefochtenen Straferkenntnisses dann nicht möglich, wenn sich die Berufung nur gegen die Strafhöhe richtet. Weil in diesem Fall hinsichtl... mehr lesen...
Rechtssatz: Mangelnde Bescheidqualität, wenn der dem Berufungswerber zugestellten Ausfertigung der behördlichen Erledigung jene Seite fehlt, die die Subsumtion und Rechtsfolgenanordnung hätte enthalten sollen. Zurückweisung mangels Anfechtungsgegenstandes. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als der nach außen Berufene des Zweigvereines "Ö************** R********************, Landesgruppe Niederösterreich", zu verantworten, daß dieser Verein am 22. März 1991 im Bezirk K und zwar im Ortsgebiet von G**** durch Gerhard R, Norbert K, Michael P, Rene P, Walter U, Aleksandar R, Franz B, Anderas H, Karl W, Manfred S, Christian F und Karl S ohne behördliche Bewilligung eine öffentliche Sammlung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 21.3.1991 in **** O als Inhaberin der Werbeargentur "A*****" zwei ihrer Mitarbeiter als Werber für den Beitritt als Förderer der Ö*************** R****************** eingeteilt bzw werben lassen, obwohl sie nicht im Besitz einer behördlichen Bewilligung nach dem NÖ Sammlungsgesetz 1974 gewesen sei. Sie habe somit ihren beiden Mitarbeitern die Begehung einer Verwaltungsübertretung ermöglicht. Die ... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-HL-92-011 Rechtssatz: War die Bezirksverwaltungsbehörde zur Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses unzuständig, dann hat die Berufungsbehörde nur das Straferkenntnis aufzuheben, nicht aber auch das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. mehr lesen...