Entscheidungen zu § 56 Abs. 2 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/4/27 89/09/0014

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56 Abs2;BDG 1979 §123 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine Einleitungsbeschluss gefällt, so tritt ex lege eine Veränderung bestimmter dienstrechtlicher Rechte und Pflichten des Beamten ein. Der Beschluss über die Einleitung des Disziplinarverfahrens ist daher als Bescheid zu qualifizieren (Hinweis auf E 5.11.1976, 1337/75, VwSlg 9168 A/1976). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

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