Begründung: 1. Mit dem mit 3. Mai 2005 datierten und am selben Tag beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft gemäß Art140 Abs1 B-VG das Wort "öffentliche" in §28 Abs3 Privatradiogesetz (im Folgenden: PrR-G) als verfassungswidrig aufzuheben. 1.1. Zum Vorliegen der Antragslegitimation führt die antragstellende Gesellschaft aus, dass die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im näher bezeichneten Versorgungsgebiet mit... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAVG §39 Abs3, §44 Abs3PrivatradioG §28 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags eines Hörfunkveranstalters auf
Aufhebung einer Bestimmung des Privatradiogesetzes über die Abhaltung
einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Verfahren über den
Entzug der Zulassung mangels aktueller Betroffenheit und in Folge
zumutbaren Umwegs ... mehr lesen...