Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 6. März 2019 wurde über den Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Firma wegen Nichtbeantwortung einer Lenkeranfrage gestützt auf §103 Abs2 KFG eine Geldstrafe bzw eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberöster... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: StGG Art2B-VG Art7 Abs1VwGVG §38, §45VStG §24AVG §19 Abs3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Entscheidung eines Landesverwaltungsgerichts betreffend eine Geldstrafe nach dem KFG wegen Nichtbeantwortung einer Lenkeranfrage; keine "ordnungsgemäße Ladung" bei Versäumung der mündlichen Beschwerdeverhandlung aus gesundheitlichen Gründen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer erhoben am 7. Juni 1995 Maßnahmebeschwerde wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 2. Mai 1995 und am 4. Mai 1995 durch die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg (im folgenden: UVS). Dieser wies die Beschwerde mit dem nunmehr beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 B-VG bekämpften Bescheid nach Durchführung einer öffentlic... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs3StGG Art9EMRK Art8PersFrSchG 1988 Art1 ffBVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1AVG §19 Abs3SicherheitspolizeiG §42FremdenG §42FremdenG §50
Leitsatz: Keine Verletzung im Hausrecht und im Recht auf Achtung der Wohnung
durch Betreten von Räumlichkeiten des Inhabers einer Pension im Zuge
einer fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei "durch seine Festnahme um 10.00 Uhr des 28.8.1990 durch Organe der BH Wels/Land in Bäckergasse 7, 4651 Stadl-Paura und seine nachfolgende Anhaltung bis ca. 11.00 Uhr des gleichen Tages bei der BH Wels/Land im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Artikel 8 St... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8AVG §19 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch zwangsweise
Vorführung ohne Ladungsbescheid
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer ist seiner Verpflichtung, vor der Behörde zu erscheinen, unbestrittenermaßen nachgekommen und hat damit die ihn auf Grund des Ladungsbescheides vom 12. Juli 1990 tref... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe einer Ladung des Magistrats der Landeshauptstadt Graz für den 3. Jänner 1986 wegen beruflicher Unabkömmlichkeit (Auslandsreise in der Zeit vom 28. 12. 1985 bis 6. 1. 1986) nicht nachkommen können; er habe seine Abwesenheit bei der Behörde schriftlich entschuldigt. Dessen ungeachtet habe die Behörde am 6. Feber 1986 die Vorführung des Bf. angeordnet, der Bf. sei daraufhin ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4AVG §19 Abs3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; zwangsweise
Vorführung - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; in
sich widersprüchlicher Ladungsbescheid; sobald aus der Ladung der
Termin nicht eindeutig und widerspruchsfrei hervorgeht, kann die
Nichtbefolgung der Ladung nicht Grundlage einer zwangsweise... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, N, P-Straße ..., wurde mit Ladungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 22. April 1986, Z SanRB-165-1986, in dem ihm zur Last gelegt wurde, eine Verwaltungsübertretung nach der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Mai 1974, BGBl. 314, begangen zu haben, aufgefordert, zur Vernehmung persönlich in das Amt zu kommen. Die Aufforderung erging mittels eines Formulars, auf dem folgender Satz deutlich angekreuzt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8AVG §19 Abs3PersFrSchG
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; zwangsweise Vorführung des Bf. zur Vernehmung vor die Bezirkshauptmannschaft - in §19 Abs3 AVG 1950 gedeckt; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die "Steuerfahndung München" teilte dem Finanzamt (FA) Innsbruck am 25. April 1984 telefonisch mit, daß gegen den in der BRD wohnhaften M S der Verdacht der Abgabenhinterziehung bestehe. Über dieses Telefongespräch und die weiteren Vorgänge findet sich im vorgelegten Verwaltungsakt folgender Aktenvermerk: "Fernmündlich wurde von der Steuerfahndung München am 25. 4. 1984 folgende Mitteilung gemacht (Hr. I): Am 25. 4. 1984 wurde im Zuge einer Haus... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art6MRK Art7AVG §19 Abs3BAO §111FinStrG §56 Abs2FinStrG §99 Abs1KWG §23Vertrag zwischen Österreich und der BRD über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 249/1955
Rechtssatz: FinStrG; KreditwesenG; BAO; Verhängung einer Zwangsstrafe über das bf. Kreditinstitut gemäß §56 Abs2 FinStrG iVm. §111 BAO,... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §19 Abs3
Leitsatz: B-VG Art144; Eine - nicht die strikten Erfordernisse eines
sogenannten "Ladungsbescheides" iS des §19 Abs3 AVG 1950 erfüllende -
schlichte behördliche Einladung ist kein Bescheid in der Bedeutung
des Art144 Abs1 B-VG und unterliegt daher - schon allein aus diesem
Grund - nicht der Anfechtung vor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §19 Abs3
Rechtssatz: B-VG Art144; Eine - nicht die strikten Erfordernisse eines sogenannten "Ladungsbescheides" iS des §19 Abs3 AVG 1950 erfüllende - schlichte behördliche Einladung ist kein Bescheid in der Bedeutung des Art144 Abs1 B-VG und unterliegt daher - schon allein aus diesem Grund - nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In einem beim Magistrat der Stadt Wien (MA 4) gegen I.T. anhängigen Strafverfahren wegen der Verwaltungsübertretung nach den §§1 Abs3, 4 Abs1 Parkometergesetz, LGBl. für Wien 47/1974, in der Fassung der Novelle LGBl. 30/1977 wurde G.P. laut Punkt II des "Neuerlichen Ladungsbescheides" dieser Behörde vom 15. März 1979, Z MA 4/5-26/79/Z, unter Androhung der zwangsweisen Vorführung gemäß §19 Abs3 AVG 1950 und §§5 und 7 VVG 1950 aufgefordert, "in Angelegenhei... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art8AVG §19 Abs3AVG §59VStG §33 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; kein Eingriff in die persönliche Freiheit durch Erlassung eines Ladungsbescheides nach §19 Entscheidungstexte B 148/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27... mehr lesen...