Mit Schreiben vom 7. August 2003 übermittelte die beschwerdeführende Partei der belangten Behörde Notifizierungsunterlagen für die Verbringung von 3.500 t Filterstaub aus der Müllverbrennungsanlage in D zur Verwertung im Kalibergwerk B in Deutschland. Die belangte Behörde holte eine Stellungnahme eines Amtssachverständigen ein. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Abfallbehandlung (Einsatz der Abfälle zur Verfüllung versatzpflichtiger Hohlräume in der stillgelegten Carnalliti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16 Abs1;AVG §16 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0281 E 24. Jänner 1996 RS 2(Hier: Schriftliche Festhaltung über eine Bürobesprechung bei der Behörde; Ein unleserliches Handzeichen erfüllt diese Voraussetzung nicht.) Stammrechtssatz Voraussetzung dafür, daß eine schriftliche Festhaltung als beweiskräftiger Aktenvermerk angesproch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16 Abs2 idF 2001/I/137;AVG §16 idF 2001/I/137;VwRallg;
Rechtssatz: § 16 Abs 2 AVG wurde durch die Novelle BGBl I 137/2001 geändert. Die EB zur RV (zitiert bei Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Aufl., 308) führen dazu aus: "Das Erfordernis der eigenhändigen Unterzeichnung eines Aktenvermerkes durch das ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 1997 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher umschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß § 12 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §16 Abs2;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 11. Mai 1990, Zl. 89/18/0193, zum Ausdruck gebracht, dass dahingestellt bleiben kann, ob der iSd § 44 Abs 1 StVO angefertigte Aktenvermerk dem § 16 Abs. 2 AVG auch insofern entspricht, als das unter dem Aktenver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Bundesrealgymnasium. Mit Schreiben vom 31. Oktober 1991 beantragte der Beschwerdeführer, ihm für die Zeit vom 7. Jänner bis 6. April 1992 (drei Monate) wegen eines beabsichtigten Studienaufenthaltes in Australien einen Karenzurlaub nach § 75 BDG 1979 zu gewähren. In Abänderung bzw. Ergänzung dieses Ersuchens beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16 Abs1;AVG §16 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §47;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß eine schriftliche Festhaltung als beweiskräftiger Aktenvermerk angesprochen werden kann, ist, daß diesem wenigstens der Name des Organwalters, der die Belehrung (hier: iVm einer der Behörde zugegangenen telefonischen Mitteilung) erteilte, der Gegenstand der Belehrung (Mitteilung) sow... mehr lesen...
Am 18. Juni 1993 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufnahme seines am 1. Jänner 1986 geborenen Sohnes M in die ("sprengelfremde") Volksschule in H-N mit der Begründung: , dort werde nach der Montessori-Methode unterrichtet. Die Leiter der sprengelmäßig zuständigen Schule und der um die Aufnahme ersuchten Schule erklärten, keinen Einwand zu erheben. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde N erklärte, die Zustimmung zur Aufnahme des Schulpflichtigen zu verweigern. Mit Bescheid vom 23. Juni... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16 Abs2;AVG §16;PSchOG OÖ 1992 §47 Abs1 idF 1993/001;PSchOG OÖ 1992 §47 Abs6 idF 1993/001;
Rechtssatz: Ist unstrittig, daß der Bezirksschulrat gem § 47 Abs 6 OÖ PSchOG 1992 idF LGBl 1993/1 angehört wurde, ist es für ein Verfahren nach § 47 A... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Juli 1991 stellte das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers vom 7. Februar 1990 gemäß § 14 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) fest, daß der Beschwerdeführer dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre und der Grad seiner Behinderung 60 v.H. betrage. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung richtete sich nur gegen die Einschätzung; der Beschwerdeführer legte ein ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16 Abs1;AVG §16 Abs2;AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Eine Belehrung (Aufforderung) kann nur dann Gegenstand eines beweiskräftigen Aktenvermerkes im Sinne des § 16 AVG sein, wenn diesem wenigstens der Name des Organwalters, der die Belehrung (Aufforderung) erteilte, der Gegenstand der Belehrung (Aufforderung) sowie der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 30. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 für schuldig befunden, weil er am 7. November 1988 um 10.40 Uhr in Wien 1., Kohlmarkt 3, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot mit dem Zusatz: ausgenommen Ladetätigkeit von 6.00 bis 10.30 Uhr, gehalten habe. Über den Beschwerdeführer wurde daher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §16 Abs2;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob der iSd § 44 Abs 1 StVO angefertigte Aktenvermerk über die Aufstellung der hier maßgebenden Straßenverkehrszeichen dem § 16 Abs 2 AVG auch insofern entspricht, als das unter dem Aktenvermerk angebrachte Handzeichen als Unterschrift zu qualifizier... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §883;ABGB §886;AVG §13 Abs3;AVG §14 Abs3;AVG §16 Abs2;AVG §18 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/12, S 680;
Rechtssatz: Es geht zu Lasten des Unterfertigers, wenn dieser ein Schriftstück unterschreibt, ohne sich von dessen Inhalt zu vergewissern (Hinweis auf E 2.7.1986, 85/03/0093). ... mehr lesen...