Norm: VersVG §71 Abs1
Rechtssatz: Die Leistungsfreiheit nach § 71 Abs 1 VersVG setzt ein Verschulden des Erwerbers an der Nichterstattung der Veräußerungsanzeige voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 36/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 7 Ob 36/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080790 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §71 Abs1
Rechtssatz: Der Versicherer hat bei der Veräußerungsanzeige nach § 71 Abs 1 VersVG nur zu beweisen, daß er weder vom Erwerber noch vom Veräußerer Anzeige erhalten hat, obwohl die objektive Anzeigenvoraussetzungen schon mehr als einen Monat vor dem Versicherungsfall vorgelegen sind. Gelingt ihm dieser Beweis, so hat der Erwerber seine Schuldlosigkeit an der Unterlassung der Anzeige zu beweisen. Entscheid... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1AKHB Art6 Abs2 litbEKHG §5 IIaKFG 1967 §43 Abs4KFG 1967 §103 Abs2VersVG §69 Abs3VersVG §71 Abs1VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Zur Haftung des Verkäufers eines Kraftfahrzeuges für den Unfall, den der führerscheinlose Käufer - ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsbehörde und ohne Meldung an den Haftpflichtversicherer - nach Übergabe des Kraftfahrzeuges an ihn innerhalb der Monatsfrist des § 71 VersVG versc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 DVersVG §71 Abs1VersVG §151 Abs2
Rechtssatz: Bei der Betriebshaftpflichtversicherung geht das Versicherungsverhältnis bei einer Veräußerung des Unternehmens nur dann auf den Dritten über, wenn mit der Veräußerung ein Wechsel in der Führung und Leistung des Betriebes verbunden ist. Nur in diesem Fall ist die Veräußerung dem Versicherer anzuzeigen. Entscheidungstexte IIZR 111/60... mehr lesen...