Norm: VersVG §66 Abs1
Rechtssatz: § 66 Abs 1 VersVG erfasst auch Kosten aus der Feststellung der Entschädigungspflicht dem Grunde nach. Entscheidungstexte 7 Ob 18/00y Entscheidungstext OGH 15.09.2000 7 Ob 18/00y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114217 Dokumentnummer JJR_200... mehr lesen...
Norm: VersVG §66 Abs1
Rechtssatz: Die Kosten für ein neues Schloss einer Eingangstüre sind von der Versicherung gemäß § 66 Abs 1 VersVG zu ersetzen, wenn das alte bei Ermittlung des Vorliegens eines Einbruchsdiebstahles durch die Polizei zerstört wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 18/00y Entscheidungstext OGH 15.09.2000 7 Ob 18/00y Eu... mehr lesen...
Norm: VersVG §66 Abs1
Rechtssatz: Werden bei Beurteilung des Vorliegens eines Einbruchsdiebstahls Ermittlungen der Polizei veranlasst und die Ermittlungsergebnisse von der Versicherung verwendet, so stellen die dabei dem Versicherungsnehmer erwachsenen Kosten solche iSd § 66 Abs 1 VersVG dar. Entscheidungstexte 7 Ob 18/00y Entscheidungstext OGH 15.09.2000 7 Ob 18/00y ... mehr lesen...