Norm: AUVG 1999 Art15.4VersVG §64 Abs1VersVG §184 Abs1
Rechtssatz: Setzt sich der Obmann über die ihm durch Art 15.4. AUVB 1999 von den Parteien eingeräumten Grenzen seiner Entscheidung hinweg, so ist dieser Verfahrensmangel so gravierend, dass die Entscheidung der Ärztekommission unverbindlich ist, und zwar unabhängig davon, ob (zusätzlich) das Ergebnis offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht oder nicht. Das Gericht hat in dies... mehr lesen...
Norm: AUVG 1999 Art15.4VersVG §64 Abs1VersVG §184 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des Art 15.4. AUVB bezieht sich nicht nur auf die Gesamtsumme (ein Ergebnis), sondern umfasst auch die getrennt und selbständig beurteilten Einzelpositionen (Parameter), über die auch gesondert verhandelt werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 148/14m Entscheidungstext OGH 05.11.2014 7 Ob 148/14m Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AUVB 1989/SS300 Art15AUVB 1994-K Art5AUVB 1995 Art15AUVB 2001 Art15.3AVB Krankenhaus §21VersVG §64 Abs1VersVG §184 Abs1
Rechtssatz: Die Klausel des § 21 AVB, dass eine nach § 21 Z 3 AVB Krankenhaus zu bildende Ärztekommission zur Feststellung der Art und des Umfanges der Arbeitsunfähigkeit zu bestellen ist, stellt einen Schiedsgutachtervertrag dar. Dem Schiedsgutachtervertrag kommt keine prozesshindernde Wirkung zu, doch ist in materiell-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für seine Landwirtschaft in Tuderschitz 7 bei der Beklagten eine Bündelversicherung abgeschlossen, die auch eine Feuerversicherung mit einer Versicherungssumme von 2,000.000 S enthält (daß eine Neuwertversicherung vereinbart worden wäre, wie der Kläger ursprünglich behauptet hat, wurde widerlegt und ist nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens). Am 9. April 1986 brannte das Wirtschaftsgebäude des Klägers ab. Der Feuerversicherung liegen die... mehr lesen...
Der Kläger kaufte im Jahre 1971 von der Firma L für sein Sägewerk in F ein Sägegatter, Type ES 30/28, Nr. 4999, und nahm es im November dieses Jahres in Betrieb. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1972 schloß er für dieses Sägegatter bei der Beklagten eine Maschinenbruchversicherung mit einer ab 14. Jänner 1974 auf 900 000 S herabgesetzten Versicherungssumme ab. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS), die Allgemeinen Bedingungen für die Versi... mehr lesen...
Am 9. Juni 1969 beantragte die Walter M und Co. KG (im folgenden kurz Firma M genannt) bei der Beklagten den Abschluß eines Feuerversicherungsvertrages hinsichtlich ihrer industriellen und gewerblichen Anlagen. Mit Schreiben vom 10. Juni 1969 bestätigte die Beklagte die Annahme dieses Antrages und gewährte der Firma M zu den einschlägigen Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen vorläufige Deckung für Feuerschäden an Gebäuden, Einrichtungen und Vorräten bis zu einer Deckung... mehr lesen...
Der Kläger führte über Auftrag der beklagten Partei Baumeisterarbeiten für die Hauptschule R durch. In der schriftlichen Vereinbarung der Streitteile ist auch eine Schiedsklausel enthalten, wonach bei Auftreten von Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung oder Gewährleistungsfrist diese vor Anrufung eines ordentlichen Gerichtes durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen. Die Parteien hätten zu diesem Zweck je einen sachkundigen Schiedsricht... mehr lesen...
Norm: AKB §14AKIB Art16VersVG §64 Abs1
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Verbindlichkeit eines Gutachtens nach § 14 AKB über die Schadenshöhe kommt es nicht auf einzelne Positionen, sondern auf das Gesamtergebnis des Gutachtens an. Entscheidungstexte 7 Ob 47/74 Entscheidungstext OGH 04.04.1974 7 Ob 47/74 Veröff: ZVR 1974/144 S 216 7 Ob 12/88 ... mehr lesen...