Begründung: Am 24. Oktober 1983 brachte die Klägerin gegen den Beklagten zu 9 Cg 450/83 (nunmehr 9 Cg 305/85) des Kreis- als Handelsgerichtes Leoben eine auf Zahlung von 1 Million Schilling samt Anhang gerichtete Klage ein. Mit dem am 17. Oktober 1985 beim Gericht eingelangten Schriftsatz (ON 22) hat die Klägerin dieses Klagebegehren auf S 7,064.540,70 s.A. ausgedehnt. Außerdem hat sie am 8. November 1985 zu 9 Cg 332/85 und 9 Cg 333/85 des Erstgerichtes gegen den Beklagten zwei Kl... mehr lesen...
Norm: GenG §25 Abs1
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 25 Abs 1 GenG gilt nur für derzeitige Vorstandsmitglieder, nicht aber für ehemalige Vorstandsmitglieder. Entscheidungstexte 7 Ob 704/87 Entscheidungstext OGH 12.11.1987 7 Ob 704/87 Veröff: SZ 60/242 = WBl 1988,60 = NZ 1989,153 = GesRZ 1988,171 European Case Law Identifier... mehr lesen...