Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StudFG 1969 §5 Abs1;StudFG 1969 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die auf der Ermächtigung des § 5 Abs 2 des StudFG 1969, welcher mit § 8 Abs 2 des StudFG 1983 wörtlich übereinstimmt, beruhende V der Wirtschaftsuniversität Wien vom 26.11.1976, die unbestrittenermaßen formal bis zur V vom 20.12.1984 nie außer Wirksamkeit gesetzt wurde, ist ... mehr lesen...