Entscheidungen zu § 3 Abs. 3 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 89/12/0190

Die Beschwerdeführerin suchte mit Schreiben vom 22. September 1988 (eingelangt bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde Wien am 18. Oktober 1988) um Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 für das Studienjahr 1988/89 an. Auf Grund der von ihr beigebrachten Unterlagen wies die genannte Behörde diesen Antrag mit Bescheid vom 13. Jänner 1989 mit der Begründung: ab, es läge keine soziale Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. a des Studienför... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0190

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §3 Abs3;
Rechtssatz: Zwar regelt § 3 Abs 3 StudFG ausdrücklich nur den Fall, daß die taxativ aufgezählten (zur Einkommensminderung führenden) Ereignisse NACH Ablauf des gemäß Abs 2 maßgebenden Kalenderjahres eingetreten sind. Vom Zweck der Bestimmung her (Berücksichtung der voraussichtlich länger währenden Verminderung des Einkommens bei der Beurteilung der sozialen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0190

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §39 Abs2;StudFG 1983 §3 Abs3;
Rechtssatz: Der Konkurs ist nicht in der taxativen Aufzählung jener Ereignisse enthalten, die zur Anwendbarkeit des § 3 Abs 3 StudFG führen. Allerdings enthebt dies die Behörde nicht von der Verpflichtung, im Einzelfall zu prüfen, ob nicht ein (anderer) Tatbestand nach § 3 Abs 3 StudFG in Betracht kommt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0190

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §3 Abs3;StudFG 1983 §5 lita;
Rechtssatz: Der in § 3 Abs 3 StudFG genannte Tatbestand der "Arbeitslosigkeit" ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes iSd AlVG auszulegen, da auch die Ansprüche nach diesem Gesetz, wie Arbeitslosengeld und Nostandshilfe, bei der Einkommensberechnung iSd § 5 lit a StudFG zu berücksichtigen sind. European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

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