Der Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger. Er legte im Sommer 1988 an einem Gymnasium in Istanbul die Reifeprüfung ab. Auf Grund dieser türkischen Reifeprüfung wurde der Beschwerdeführer durch Bescheid des Rektors der Universität Innsbruck vom 11. Jänner 1989 als ordentlicher Hörer an dieser Universität für die Studienrichtung Bauingenieurwesen (unter Hinweis auf das sich aus der Universitätsberechtigungsverordnung, BGBl. Nr. 510/1988, ergebende Erfordernis der Ablegung de... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §2;StudFG 1992 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine Gleichstellung nach § 4 Abs 2 StudFG 1992 erfordert die Erfüllung aller in § 4 Abs 2 Z 1 bis Z 3 StudFG 1992 geregelten Voraussetzungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995120245.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 idF 1985/361;StudFG 1983 §8 idF 1985/361;
Rechtssatz: Ausführungen zum Nachweis des günstigen Studienerfolges im Fall eines Studienwechsels (studiums irregulare) in dessen ersten zwei Semestern und zur Auslegung des auf Grund § 8 Abs 3 StudFG idF vor der Novelle 1985 ergangenen Bescheides (Nachweis des Studienerfolges des Vorstudiums entsprechend seinem damaligen ... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §13 Abs2 litc;StudFG 1983 §13 Abs4;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1983 §2;
Rechtssatz: Eine vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des § 13 Abs 4 des Studienförderungsgesetzes getroffene Feststellung über die zeitliche Zumutbarkeit der täglichen Hinfahrt und Rückfahrt zwischen einer bestimmten Gemeinde und dem nächstgelegenen Hochschulort stellt keine bloße R... mehr lesen...