Entscheidungen zu § 13 Abs. 13 StudFG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1991/2/28 B482/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 24. Februar 1989 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin - sie ist seit dem Wintersemester 1986/87 ordentliche Hörerin der Studienrichtung Kunstgeschichte an der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck - auf Gewährung einer Studienbeihilfe unter Berufung auf §13 Abs13 lita des Studienförderungsgesetzes 1983 - StudFG, BGBl. 436/1983 idF d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 28.02.1991

RS Vfgh 1991/2/28 B482/89

Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStudFG 1983 §13 Abs13 litaStudFG 1983 §13 Abs13 litc
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums durch Nichtgewährung von Studienbeihilfe nach erlangter Selbsterhaltungsfähigkeit bei Überschreitung einer bestimmten Grenze des elterlichen Einkommens (§13 Abs13 litc StudFG); keine Gleichheits... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.02.1991

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