Norm: StGB §159 Abs1 Z2StPO §187 Abs2StVG §88 Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch als Untersuchungsgefangener hat der zahlungsunfähig gewordene Schuldner mehrerer Gläubiger selbstverständlich das Recht zur schriftlichen Antragstellung an das Konkursgericht. Entscheidungstexte 15 Os 5/91 Entscheidungstext OGH 29.08.1991 15 Os 5/91 Europea... mehr lesen...