Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 31-jährige Karl Heinz A, der 29-jährige Josef C und der 25-jährige Jürgen B (zu A/1) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG, (zu A/II) des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 2 dritter und vierter Fall SuchtgiftG, (zu B/I) des Vergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG und (zu B/II) des Vergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben sie A/I. vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2 Fall1StPO §292StPO §439 Abs1StVG §68a Abs1 litb
Rechtssatz: Das Unterbleiben des Absehens von einer Anstaltsunterbringung gemäß § 22 Abs 2 erster Fall StGB kann dem Verurteilten ungeachtet der § 439 Abs 3 StPO, § 68 Abs 1 lit b StVG zum Nachteil gereichen (vgl § 3 Abs 2 Z 6 StRegG; § 25 Abs 1 StGB und § 48 Abs 2 zweiter Satz StGB) und ist daher gemäß § 292, letzter Satz, zu beheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: über den am 3. August 1949 geborenen Walter A wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 15. Juli 1982, GZ 16 Vr 1236/81-164, wegen Verbrechens (richtig: Vergehens) des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 2 und 4 StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Auf diese Strafe wurde gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 StGB eine Vorhaftzeit von rund neun Tagen angerechnet. Diese Strafe trat Walter A am 14. September 1983 an (ON 243 in ... mehr lesen...