Norm: StGB §32StVG §20 Abs1
Rechtssatz: Im Rahmen ihrer tatbezogenen und persönlichkeitsbezogenen Schuld (§ 32 StGB) ist gerade bei Tätern, die dadurch erstmals das Übel eines empfindlichen Freiheitsentzuges zu verspüren bekommen, bei der Strafbemessung auch auf die Zielsetzungen des Vollzuges von Freiheitsstrafen (§ 20 Abs 1 StVG) besonders Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 10 Os 145/... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Juli 1935 geborene Amtsrat Johann A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er als leitendes Bauaufsichtsorgan der Bundesgebäudeverwaltung I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B am 5.Dezember 1978 einen Betrag von 2.600 S und am 19.Dezember 1979 einen solchen von 5.000 S angenommen. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung zur Zahlung eines dem Wert dieser Z... mehr lesen...
Gründe: Der Bundesbeamte Dipl.Ing. Otto A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 31.Oktober 1979 in Wien als Gruppenleiter der Bundesgebäudeverwaltung I Wien für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B einen Vermögensvorteil, und zwar 2.000 S, angenommen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, ihn gemäß § 20 Abs 2 StGB zur Zahlung eines dem Wert der Zuwendung entsprechenden Geldbetrags zu verur... mehr lesen...