Der Beschwerdeführer ist Strafgefangener der Justizanstalt G und verbüßt auf Grund mehrerer Verurteilungen eine Freiheitsstrafe im Gesamtsausmaß von 18 Jahren. Das errechnete Strafende fällt auf den 19. Juli 2018. Der Beschwerdeführer erhob mit Schreiben vom 10. Juli 2006 an die Anstaltsleitung (bei dieser eingegangen am 10. Juli 2006) Beschwerde gegen seine Anhaltung in "Einzelhaft". Er befinde sich seit dem 2. Juli 2005 in Einzelhaft. Dies geschehe gegen seinen Willen und sei n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Strafgefangener der Justizanstalt G und verbüßt auf Grund mehrerer Verurteilungen eine Freiheitsstrafe im Gesamtsausmaß von 18 Jahren. Das errechnete Strafende fällt auf den 19. Juli 2018. Der Beschwerdeführer erhob mit Schreiben vom 10. Juli 2006 an die Anstaltsleitung (bei dieser eingegangen am 10. Juli 2006) Beschwerde gegen seine Anhaltung in "Einzelhaft". Er befinde sich seit dem 2. Juli 2005 in Einzelhaft. Dies geschehe gegen seinen Willen und sei n... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §103 Abs2 Z1a;StVG §124 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Regelung in § 124 Abs. 1 StVG über die Unterbringung von Strafgefangenen in Gemeinschaft kann abgeleitet werden, dass darunter ein Aufenthalt eines Strafgefangenen mit jedenfalls zwei weiteren Strafgefangenen zu verstehen ist. Aus der Anordnung in § 103 Abs. 2 Z. 1a StVG, dass die Anhaltung mindestens während zwei Stunden in Gem... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §103 Abs2 Z1a;StVG §124 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Regelung in § 124 Abs. 1 StVG über die Unterbringung von Strafgefangenen in Gemeinschaft kann abgeleitet werden, dass darunter ein Aufenthalt eines Strafgefangenen mit jedenfalls zwei weiteren Strafgefangenen zu verstehen ist. Aus der Anordnung in § 103 Abs. 2 Z. 1a StVG, dass die Anhaltung mindestens während zwei Stunden in Gem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §103 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010007.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Im Februar 1991 wurde er von der Strafvollzugsanstalt Graz an das landesgerichtliche Gefangenenhaus Wien überstellt. Mit seinen gegen Anordnungen des Leiters der Strafvollzugsanstalt gerichteten Eingaben vom 20. Februar sowie 12. und 17. März 1991 wandte sich der Beschwerdeführer unter anderem (soweit dies im Beschwerdeverfahren noch von Bedeutung ist) gegen seine Unterbringung in einem bestimmten Haftraum (C/E-5), in dem ... mehr lesen...