Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Der Verwaltungsgerichtshof stellt den Antrag "festzustellen, dass die Wortfolge 'uneheliche' im dritten Satz des §3 Abs1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949, BGBl Nr 276, (StbG 1949) verfassungswidrig war." 2. Vor dem Verwaltungsgerichtshof ist eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 7. Oktober 2010 anhängig, mit welchem festgestellt wird, dass der Beschwerdeführer die österreichische Staa... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: StbG 1949 §3 Abs1StbG 1965 §7, §10 Abs1EMRK Art8, Art14B-VG Art7 Abs1 / GesetzStbG-Nov 1983 ArtIIStbG-Nov 1986 ArtII
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949 betreffend die Differenzierung zwischen ehelicher und unehelicher Geburt bei Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung angesichts der in den Sta... mehr lesen...