Am Abend des 17. Jänner 2000 kam es zu einem groß angelegten Gendarmerieeinsatz im Haus Nr. 3 der Außenstelle Traiskirchen des Bundesasylamtes (Flüchtlingslager), von dem auch die Beschwerdeführerin betroffen war. In ihrer an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde "gemäß §§ 67a Abs. 1 Z. 2 AVG und 88, 89 SPG" stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, "a) die am 17.01.2000 in der Zeit zwischen 19.30 und circa 24.00 Uhr erfolgte Durchsuchung des Zimmers Nr. 13 sowie der ... mehr lesen...
Am Abend des 17. Jänner 2000 kam es zu einem groß angelegten Gendarmerieeinsatz im Haus Nr. 3 der Außenstelle Traiskirchen des Bundesasylamtes (Flüchtlingslager), von dem auch die Beschwerdeführerin betroffen war. In ihrer an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde "gemäß §§ 67a Abs. 1 Z. 2 AVG und 88, 89 SPG" stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, "a) die am 17.01.2000 in der Zeit zwischen 19.30 und circa 24.00 Uhr erfolgte Durchsuchung des Zimmers Nr. 6 sowie der d... mehr lesen...
Am Abend des 17. Jänner 2000 kam es zu einem groß angelegten Gendarmerieeinsatz im Haus Nr. 3 der Außenstelle Traiskirchen des Bundesasylamtes (Flüchtlingslager), von dem auch der Beschwerdeführer zur Zl. 2005/01/0144 (Mitbeteiligter zur Zl. 2005/01/0128, im Folgenden nur Beschwerdeführer) betroffen war. Der Beschwerdeführer erhob "gemäß §§ 67a Abs. 1 Z. 2 AVG und 88, 89 SPG" Beschwerde an die belangte Behörde. Diese entschied letztlich wie folgt: "I. Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Am Abend des 17. Jänner 2000 kam es zu einem groß angelegten Gendarmerieeinsatz im Haus Nr. 3 der Außenstelle Traiskirchen des Bundesasylamtes (Flüchtlingslager), von dem auch der Beschwerdeführer betroffen war. Der Beschwerdeführer erhob "gemäß §§ 67a Abs. 1 Z 2 AVG und 88, 89 SPG" Beschwerde an die belangte Behörde. Diese entschied letztlich wie folgt: "I. Der Beschwerdeführer ... ist dadurch, dass am Abend des 17.1.2000 im Zuge eines gemeinsamen Einsatzes verschieden... mehr lesen...
Am Abend des 17. Jänner 2000 kam es zu einem groß angelegten Gendarmerieeinsatz im Haus Nr. 3 der Außenstelle Traiskirchen des Bundesasylamtes (Flüchtlingslager), von dem auch der Beschwerdeführer betroffen war. In seiner an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde "gemäß §§ 67a Abs. 1 Z. 2 AVG und 88, 89 SPG" stellte der Beschwerdeführer den Antrag, "a) die ... Durchsuchung des Zimmers Nr. 9 sowie der dort befindlichen persönlichen Besitztümer und Schlafstelle des Beschw... mehr lesen...
Am Abend des 17. Jänner 2000 kam es zu einem groß angelegten Gendarmerieeinsatz im Haus Nr. 3 der Außenstelle Traiskirchen des Bundesasylamtes (Flüchtlingslager), von dem auch der Beschwerdeführer zur Zl. 2004/01/0009 (Mitbeteiligter zur Zl. 2003/01/0669, im Folgenden nur Beschwerdeführer) betroffen war. Der Beschwerdeführer erhob "gemäß §§ 67a Abs. 1 Z 2 AVG und 88, 89 SPG" Beschwerde an die belangte Behörde. Diese entschied letztlich wie folgt: "I. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Am Abend des 15. Mai 2004 schritten in Egg, Vorarlberg, Gendarmeriebeamte gegen den Beschwerdeführer ein. Dieser erhob in der Folge - anwaltlich vertreten - "Maßnahmenbeschwerde" an die belangte Behörde, in der er geltend machte, rechtswidrig einer Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung unterzogen sowie gegen seinen Willen unter Androhung von Zwangsmaßnahmen in die Räumlichkeiten des Gendarmeriepostens Egg verbracht worden zu sein. Außerdem behauptete er eine Verletzung der R... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §35 Abs2;SPG 1991 §88 Abs2;
Rechtssatz: Liegt eine "schlichte" Feststellung der Identität ohne Eingriffscharakter vor, ermangelt es grundsätzlich an einer Identitätsfeststellung im Sinn des § 35 Abs. 2 SPG, weshalb insoweit auch unter dem Blickwinkel des § 88 Abs. 2 leg. cit. die Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat nicht zu einem für den Beschwerdeführer pos... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §35 Abs1;SPG 1991 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/01/0448 E 29. Juli 1998 VwSlg 14948 A/1998 RS 6 Stammrechtssatz Der Begriff der Identitätsfeststellung muß auf solche Maßnahmen reduziert werden, mit denen in irgendeiner Form ein imperativer Anspruch zum Ausdruck gebracht wird. Die "schlichte" Feststellung der Identität einer Person in der im § 35 Abs 2 S... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §35 Abs2;SPG 1991 §88 Abs1;SPG 1991 §88 Abs2;
Rechtssatz: Es können nicht nur Akte unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eine Identitätsfeststellung im technischen Sinn darstellen. Vielmehr sind auch über derartige Akte hinausgehende Maßnahmen mit minderem "Anordnungscharakter", ohne dass darin bereits die Erteilung eines Befehls oder die Ausübung von Zwa... mehr lesen...
Am 30. November 1996 hatte in Wien im Bereich der Universität eine Demonstration stattgefunden. Nach dieser Demonstration war es zur Beschädigung eines Waggons der U-Bahnlinie U2 gekommen, was in weiterer Folge im Bereich der U-Bahnstation Volkstheater zum Einschreiten von Organen der Bundespolizeidirektion Wien gegen die mutmaßlich für die Beschädigungen verantwortlichen Personen geführt hatte. Die Beschwerdeführerin war Teilnehmerin an der besagten Demonstration. Mit ihrer bei der b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;SPG 1991 §29;SPG 1991 §35 Abs2;SPG 1991 §35;
Rechtssatz: Zwar hat eine Identitätsfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 zweiter Satz SPG 1991 mit der vom Anlass gebotenen Verlässlichkeit zu erfolgen, doch fehlt jede
Begründung: dafür, warum der präsentierte Studentenausweis in Verbindung mit einer Befragung der Beschwerdeführerin im konkreten Fa... mehr lesen...
Mit seiner an den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark gerichteten und auf § 88 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) gestützten Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer, die Feststellung seiner Identität und Erhebung personenbezogener Daten durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Selzthal am 9. November 1996 - zuzurechnen der Bezirkshauptmannschaft Liezen - für rechtswidrig zu erklären. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde "gemä... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §35 Abs1;SPG 1991 §35 Abs2;
Rechtssatz: Gem § 35 Abs 2 SPG 1991 stellt jedes Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit eine Feststellung der Identität dar. Eine besondere Qualität des Erfassens dieser Daten (etwa im Wege der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt) scheint demnach bei wörtlicher Auslegung ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §35 Abs1;SPG 1991 §35 Abs2;SPG 1991 §88 Abs2;
Rechtssatz: Der mit der Einführung der Beschwerdemöglichkeit nach § 88 Abs 2 SPG 1991 verfolgte Zweck, Rechtsschutzdefizite abzubauen, die sich aus der Beschränkung der Bekämpfbarkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen auf Akte unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt ergeben gebietet es, über derartige Akte... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §35 Abs1;SPG 1991 §35 Abs2;
Rechtssatz: Der Begriff der Identitätsfeststellung muß auf solche Maßnahmen reduziert werden, mit denen in irgendeiner Form ein imperativer Anspruch zum Ausdruck gebracht wird. Die "schlichte" Feststellung der Identität einer Person in der im § 35 Abs 2 SPG 1991 umschriebenen Weise ohne jeglichen Eingriffscharakter, etwa in Form eines BLOSSE... mehr lesen...