In der außerordentlichen Generalversammlung der G-GmbH (Gesellschafter: Beschwerdeführerin und CALFINA Beteiligungsgesellschaft m.b.H.) wurden am 30. Juni 1987 folgende Beschlüsse gefaßt: "Zu Punkt 1.) der Tagesordnung: Das Stammkapital der Gesellschaft wird um S 2,784.000,-- ... durch Rückzahlung der gesamten Stammeinlage an die Gesellschafterin Firma "CALFINA"-Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien herabgesetzt, wozu die Beschwerdeführerin ihre ausdrückliche Zus... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GmbHG §26 Abs1;GmbHG §35;GmbHG §6;GmbHG §8 Abs2;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z2;GrEStG 1955 §8;
Rechtssatz: Wurde in der außerordentlichen Generalversammlung einer GmbH von den beiden Gesellschaftern einvernehmlich beschlossen, daß ein Gesellschafter Alleingesellschafter der GmbH wird, so wird damit der Rechtsanspruch für die Vereinigung aller Antei... mehr lesen...