Entscheidungen zu § 61 Abs. 2 GmbHG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/7 90/14/0063

Die Beschwerdeführer sind eingeantwortete Erben nach dem im Jahr 1985 verstorbenen SF. SF übernahm mit Bürgschaftsvereinbarungen vom 14. Jänner 1982 und vom 18. Mai 1982 Haftungen als Bürge und Zahler bis zum Höchstbetrag von 3,5 Mio S und von 2 Mio S zuzüglich Zinsen, Provisionen und sonstigen Nebengebühren für seinen Schwager W. W war bis Februar 1983 Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der WT GmbH, wobei auf ihn 99 % und auf seine Ehegattin 1 % des Stammkapitals von 10 Mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1993

RS Vwgh 1993/9/7 90/14/0063

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;GmbHG §25;GmbHG §61 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0116 E 26. September 1985 VwSlg 6032 F/1985 RS 4 Stammrechtssatz Die grundsätzliche Haftungsfreiheit ist in bezug auf Schulden der GmbH für diese Gesellschaftsform derart charakteristisch, daß nach den sittlichen Wertvorstellungen rechtlich denkender Menschen neben de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/3/2 93/14/0018

Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer zu 100 % an einer GmbH beteiligt, deren Geschäftsführer er auch war. An einer weiteren GmbH war er zu 50 % beteiligt. Durch Inanspruchnahme aus übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen für Bankdarlehen an diese Gesellschaften seien dem Beschwerdeführer im Streitjahr 1989 Darlehenszinsen in Höhe von S 2,228.806,46 "angelastet" worden. Hinsichtlich dieser Zinsen beantragte der Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.03.1993

RS Vwgh 1993/3/2 93/14/0018

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34;GmbHG §25;GmbHG §61 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0116 E 26. September 1985 VwSlg 6032 F/1985 RS 4 Stammrechtssatz Die grundsätzliche Haftungsfreiheit ist in bezug auf Schulden der GmbH für diese Gesellschaftsform derart charakteristisch, daß nach den sittlichen Wertvorstellungen rechtlich denkender Men... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/6 89/13/0093

Der Beschwerdeführer bezieht unter anderem Einkünfte aus einer Beteiligung an der U-GmbH Nfg. KG. Seit dem Jahre 1978 war er außerdem als Gesellschafter-Geschäftsführer der W-GmbH in L tätig, die von 1978 bis 1982 beträchtliche Verluste erlitt, zum 31. Dezember 1982 ihren Geschäftsbetrieb einstellte und in der Folge liquidiert wurde. Im Jahre 1980 erklärte der Beschwerdeführer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen einen Verlust in Höhe von S 38.081,--. Auf einen entsprechenden Vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1991

RS Vwgh 1991/11/6 89/13/0093

Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;GmbHG §6;GmbHG §61 Abs2;GmbHG §63;GmbHG §6a;
Rechtssatz: Zahlungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die dazu dienen, die Gesellschaft mit dem erforderlichen Kapital auszustatten, stellen keine außergewöhnlichen Belastungen iSd § 34 EStG 1972 dar. Dabei wird einkomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1991

RS Vwgh 1991/11/6 89/13/0093

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;GmbHG §25;GmbHG §61 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0116 E 26. September 1985 VwSlg 6032 F/1985 RS 4 Stammrechtssatz Die grundsätzliche Haftungsfreiheit ist in bezug auf Schulden der GmbH für diese Gesellschaftsform derart charakteristisch, daß nach den sittlichen Wertvorstellungen rechtlich denkender Menschen neben de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1991

Entscheidungen 1-7 von 7