Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main. Seit dem Jahr 1974 ist er in A in Österreich gemeldet und bewohnte in den Jahren 1976 bis 1982 - insbesondere an Wochenenden und im Urlaub - Teile des ihm dort vermieteten Einfamilienhauses. Der Beschwerdeführer war an der (österreichischen) O-GmbH beteiligt, die im Jahr 1969 mit dem Sitz in K mit einem Stammkapital von 100.000 S gegründet worden ist. Im Jahr 1971 erwarb die O-GmbH eine Lie... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §49 Abs1;GmbHG §55 Abs2;GmbHGNov 1980 Art4 §1 Abs1;GmbHGNov 1980 Art4 §1 Abs5 Z1;GmbHGNov 1980 Art4 §1 Abs5 Z2;GmbHGNov 1980 Art4 §2 Abs1;
Rechtssatz: Der allgemeine Ausschließungstatbestand nach Art 4 § 1 Abs 5 Z 2 GmbHÄG 1980 soll verhindern, daß sich Gesellschaften durch Kapitalherabsetzung die steuerbegünstigte Umwandlungsmöglichkeit schaffen können. Der Wortlaut läßt dara... mehr lesen...