Norm: GmbHG §18 Abs2GmbHG §21GmbHG §28 Abs1
Rechtssatz: Wenn sich die Geschäftsführer die Aufgaben nach Ressorts teilen, wird dies häufig auch als Ermächtigung oder als Erteilung einer Handlungsvollmacht (§ 28 Abs 1 GmbHG) aufzufassen sein. Entscheidungstexte 1 Ob 538/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 538/95 European Case L... mehr lesen...