Entscheidungen zu § 25 Abs. 2 GmbHG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/9 99/14/0253

Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Instanzenzug die Anerkennung von Aufwendungen als Werbungskosten bzw. nachträglichen Betriebsausgaben, welche in den Einkommensteuererklärungen der Jahre 1992 bis 1994 geltend gemacht worden waren, wobei hinsichtlich der Jahre 1992 und 1994 die entsprechenden Aufwendungen anlässlich der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht einkommensmindernd angesetzt wurden und hinsichtlich des Jahres 1993 die Nichtveranlagung zur Ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.12.2004

RS Vwgh 2004/12/9 99/14/0253

Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §25 Abs1;GmbHG §25 Abs2;
Rechtssatz: Den Geschäftsführer trifft keine Erfolgshaftung (Hinweis, Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I2, 305ff). Er hat aber dafür einzustehen, dass die von ihm gesetzten Handlungen dem Standard der ordnungsgemäßen Geschäftsführung durch einen ordentlichen Geschäftsmann entsprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.12.2004

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