Entscheidungsgründe: Dipl.Ing.H***** S*****, dessen Sohn R***** und die C***** Beteiligungs- und Grundverwertungsgesellschaft mbH (C***** GmbH) schlossen am 27.1.1988 einen Gesellschaftsvertrag über die Gründung der beklagten Partei zum Zweck des Betriebes einer Destillationsanlage ab; Dipl.Ing.S***** und W***** W***** wurden zu einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern bestellt; eine Kompetenzverteilung zwischen den Geschäftsführern wurde nicht vorgenommen. Ein Nachtrag zum Gesell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von den beiden Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung mehrerer Rechnungen vom 21.8.1986 bis 6.10.1986 über Transportflüge im Gesamtbetrag von 2,200.491 S und behauptet, die Beklagten hätten die Aufträge noch vor Gründung einer Gesellschaft mbH für dieselbe erteilt und hafteten hiefür gemäß § 2 Abs 1 GmbHG. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten ein, es fehle an ihrer passiven Klagslegitimation,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte in der Klage vom Beklagten und der am Verfahren nicht mehr beteiligten, zunächst als erstbeklagte Partei in Anspruch genommenen S*** UND T*** Scheffau Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer der Beklagte ist, zur ungeteilten Hand den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von 86.110,56 S sA. Zur
Begründung: brachte sie vor, daß sie an die beklagten Parteien Waren um diesen Preis verkauft habe. Gegen die als erstbeklagte Partei ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Alleineigentümerin und Geschäftsführerin der Gabi D*** Gesellschaft mbH in Bad Hall, Hauptplatz 18. Die Eintragung dieser Gesellschaft ins Handelsregister erfolgte am 22. Dezember 1983, der Gesellschaftsvertrag war am 12. Dezember 1983 abgeschlossen worden. Der Kläger begehrte den Klagsbetrag für Warenlieferungen an die Firma A*** Konfektions- und Schuhvertriebs-Gesellschaft mbH, die von Friedrich A*** - dem Vater der Beklagten - als Gesellschafter und... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Schuldübernahme gemäß § 2 Abs 2 GmbH tritt eine Haftungsbefreiung des vor der Eintragung für die Gesellschaft Handelnden ein. Entscheidungstexte 2 Ob 575/87 Entscheidungstext OGH 10.11.1987 2 Ob 575/87 Veröff: NZ 1989,101 = WBl 1989,28 1 Ob 616/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs2
Rechtssatz: Rechtsgeschäfte, die im Namen der GmbH vor ihrer Entstehung abgeschlossen wurden und im Gesellschaftsvertrag Deckung finden, wie zB Gründungskosten in dem dafür vorgesehenen Höchstbetrag und Sacheinlagen, sind für die GmbH nach ihrer Eintragung verbindlich; es bedarf hiezu keiner Erklärung der GmbH. Entscheidungstexte 2 Ob 575/87 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: GmbHG nF §2 Abs2
Rechtssatz: Ungeachtet der Eintragung der Gesellschaft besteht die Haftung des Handelnden, wenn das von ihm geschlossene Geschäft nicht genehmigt wurde, fort, wobei der Handelnde nach neuer Rechtslage so haftet, wie die Vorgesellschaft und später auch die eingetragene GmbH haften würde, nämlich primär auf Erfüllung. Entscheidungstexte 6 Ob 659/85 Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 18. Dezember 1979 einen Gesellschaftsvertrag über die Gründung der A*** Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH, die am 9. Jänner 1980 zu HRB 25034 in das Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen wurde. Am 20. Dezember 1979 wurde zwischen der Gesellschaft und dem Kläger ein Geschäftsführervertrag abgeschlossen, der für die Gesellschaft von den Streitteilen als Geschäftsführern und vom Kläger als Vertragspartner der G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wollte die in seinem Eigentum stehende Betriebsliegenschaft Gotramgasse 3, 1220 Wien, vermieten und beauftragte mit der Vermittlung die Immobilienmaklerin Erika K***. Bei ihr meldete sich auf ein Zeitungsinserat hin Helga N*** und erklärte, sie vertrete die FTE M*** Fernsehtechnik GmbH & Co KG in der Bundesrepublik Deutschland, die in Österreich eine Tochtergesellschaft gründen werde und sich für das Betriebsobjekt interessiere. Die Errichtung d... mehr lesen...
Norm: GmbHG idF Nov BGBl 1980/320 §2 Abs2
Rechtssatz: Die Verständigung des anderen Vertragsteils ("Gläubiger") kann konkludent selbst durch schlüssig erkennbares Stillschweigen erfolgen. Gerade der Fall des § 2 Abs 2 GmbHG neu wird bei Dauerschuldverhältnissen wie einem Bestandverhältnis in der Zeit nach der Eintragung der Gesellschaft der Regel sein. Entscheidungstexte 3 Ob 534/86 Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG aF §2 Abs2
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Ansicht, daß eine "werdende" Gesellschaft mbH oder die unter deren Firma handelnde Personenmehrheit als solche nicht Mitglied einer Personalhandelsgesellschaft sein kann sowie, eine nachträgliche Genehmigung rechtsgeschäftlichen Handelns durch die entstandene Gesellschaft mbH nicht auf einen Zeitpunkt vor deren Entstehung als juristische Person rückbezogen... mehr lesen...
Die Kläger begehrten vom Beklagten nach Klageeinschränkung je 75 000 S samt Anhang aus dem Titel der Konventionalstrafe. Sie brachten vor, mit dem Beklagten am 21. November 1977 eine Vorgesellschaft zur Verwertung der Erfindung des Beklagten, einer Vakuumdestillieranlage zur Meerwasserentsalzung, errichtet zu haben. In der Folge habe zum gleichen Zweck eine GesmbH errichtet werden sollen. Es sei ein Konkurrenzverbot und für den Fall der Übertretung desselben eine nicht dem richterlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1016EVHGB Art8 Nr11GmbHG §2 Abs2
Rechtssatz: Die Rechte und Pflichten aus den vor der Eintragung der GmbH in deren Namen abgeschlossenen Geschäften gehen nicht schon dann auf die Gesellschaft über, wenn diese nach ihrer Eintragung in das Handelsregister die Genehmigung nicht verweigert; ein solcher Übergang setzt vielmehr gemäß § 1016 ABGB auch hier die - ausdrückliche oder schlüssige - Genehmigung des Geschäftes (oder die Zuwendung... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs2
Rechtssatz: Keine Haftung eines nicht zu den Gründern der GmbH gehörenden Geschäftsführers im Stadium der Vorgründungsgesellschaft, auch nicht für culpa in contrahendo gegenüber dem Vertragspartner eines Arbeitsvertrages, wenn im Abschlußzeitpunkt dem Partner bekannt war, daß die GmbH, für die er arbeiten wollte, weder registriert noch gegründet war. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Die klagende Partei "Klat Travel", Reisebüro in Beirut, verlangt von der beklagten GmbH die Zahlung von 5988 US-Dollar im Gegenwert des Schillingkurses der Oesterreichischen Nationalbank zum 2. Juni 1972, das sind 137 664.12 S samt Anhang. Sie habe im Auftrag der Beklagten von April 1971 bis Mai 1972 laufend Leistungen - nämlich die Verpflegung und Reiseleitung von Reisegruppen - erbracht, für welche laut Rechnung vom 30. Mai 1972 noch ein Saldo in der Höhe des eingeklagten Betrages z... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs24.EVHGB Art8 Nr11
Rechtssatz: Die Haftungsbestimmung des § 2 Abs 2 GmbHG kommt (in Verbindung mit Art 4 Nr 11 4.EVHGB) nur für solche Geschäfte in Anwendung, in denen der für eine nicht eingetragene GmbH Handelnde Rechtsgeschäfte mit einem Dritten abgeschlossen hat, dem die Nichteintragung der Gesellschaft weder bekannt war noch bekannt sein mußte. Die Kenntnis des Inhaltes der Bestimmung des § 2 Abs 2 GmbHG ist ohne Bedeutun... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs2
Rechtssatz: § 2 Abs 2 GmbHG ist vor allem eine Schutzbestimmung zugunsten des Dritten, der im Vertrauen auf die Existenz der Gesellschaft abgeschlossen hat und dem durch diese Vorschrift ein Vertragspartner geschaffen werden soll, aber auch eine Schutzbestimmung für die zu gründende Gesellschaft selbst (SZ 31/11). Entscheidungstexte 1 Ob 312/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Beklagte und Rudolf S schlossen am 13. April 1973 vor dem öffentlichen Notar Dr. E in N einen Vertrag über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Einkaufsgemeinschaft für Möbelhändler Gesellschaft m. b. H." mit dem Sitz in P. Als Geschäftsführer dieser Gesellschaft war der bei Vertragsabschluß anwesende Edmund M, der mit Rudolf S den Vertrag initiiert hatte, vorgesehen; das Unternehmen sollte durch Edmund M und Rudolf S aufgebaut werden, ein ak... mehr lesen...
Im Zuge der dem Beklagten zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von S 80.490.- samt Anhang gegen Rudolf K bewilligten Fahrnisexekution wurde am 23. 3. 1970 eine gebrauchte Spitzendrehbank, Marke Colchester, Type Triumph, samt Werkzeugen und Meßwerkzeug, gepfändet. Die Klägerin begehrte gemäß § 37 EO die Unzulässigkeitserklärung dieser Exekution hinsichtlich des genannten Pfandgegenstandes, den sie vom Verpflichteten in ihr Eigentum erworben habe. Der Beklagte beantra... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs2
Rechtssatz: Ist die Gründung einer GmbH überhaupt nicht vorgesehen, so kann weder "vorher" noch überhaupt "im Namen" der Gesellschaft gehandelt werden, sondern es wird in einem solchen Fall mit dem Namen einer nicht existierenden Gesellschaft gehandelt, so daß von einer fehlenden Vertretungsmacht nicht gesprochen werden kann. Es liegt dann auch nicht ein Fall des § 2 Abs 2 GmbHG vor, sondern der Handelnde wird persönlich ver... mehr lesen...
Die klagenden Parteien begehrten die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des Betrages von 123.340 S samt Zinsen sowie zur Abnahme von Ware auf Grund eines zwischen den Klägern als Gesellschafter der Firma "D. A. Ges. m. b. H. in Gründung", die im Handelsregister nicht eingetragen ist, mit den Beklagten abgeschlossenen Geschäftes. Die Kläger hätten mit der Erstbeklagten, deren Gesellschafter die Zweitbeklagte und der Drittbeklagte sind, einen schriftlichen Vertrag über die Generalre... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Juni und 16. Oktober 1961 verkaufte Heinrich J. die ihm gehörige Liegenschaft EZ. 1151 der Katastralgemeinde K. an die K. Industrie- und Betriebsgesellschaft m. b. H.. Mit dem Notariatsakt des öffentlichen Notars Dkfm. Dr. Egon B. in Wien-Ottakring vom 10. Oktober 1961, GZ. 106/1961, errichteten Ing. Otto Fl. und Aron F. eine dem Firmenwortlaut nach der Bezeichnung der Käuferin im Kaufvertrag entsprechende Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit dem Notariat... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs24.EVHGB Art8 Nr11
Rechtssatz: Erklärt der Geschäftsführer einer noch nicht eingetragenen GmbH dem Vertragspartner der somit noch nicht existenten GmbH, die Eintragung der GmbH sei bereits in die Wege geleitet, so hat der Vertragspartner den Mangel der Vertretung gekannt und kann daher den Geschäftsführer nicht in Anspruch nehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 379/60 Entsch... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs2
Rechtssatz: Verpflichtung des Erklärenden bei Erklärung, für eine zu gründende GmbH abzuschließen. Entscheidungstexte 2 Ob 580/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 2 Ob 580/59 Veröff: RZ 1960,32 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0059700 Dokumentnummer JJR_195... mehr lesen...