Die mitbeteiligte Partei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Anteile zu 80 % von Rupert R (dem Geschäftsführer der mitbeteiligten Partei) und zu 20 % von Regina L gehalten werden. Rupert R fungiert auch als Geschäftsführer der RH GmbH, deren Alleingesellschafter er ist. Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der mitbeteiligten Partei wurde dem Prüfer ein Schriftstück folgenden Inhalts übergeben: "BESTÄTIGUNG über die Zuzählung eines Darlehens Die (RH GmbH) mit Sitz in K, ... mehr lesen...
An der im Firmenbuch am 3. April 1996 gelöschten T GmbH & Co KG (in der Folge nur KG) waren die T GmbH als Komplementärin und die Beschwerdeführer als Kommanditisten beteiligt. Die Beschwerdeführer waren auch Gesellschafter der Komplementär GmbH. Zwei der Beschwerdeführer (LW und WH, letzterer bis 21. Juni 1995) waren Geschäftsführer der Komplementär GmbH. In der für das Jahr 1996 eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften wurde ein Gewinn im Sinne des §... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §18 Abs2;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer ist grundsätzlich verpflichtet, bei Anbahnung und Abschluss von Rechtsgeschäften dem Vertragspartner offen zu legen, dass er namens einer GmbH auftritt, das heißt, dass die GmbH und nicht der Geschäftsführer persönlich Vertragspartner werden soll. Rechtsgeschäfte, bei denen die Geschäftsführer nicht deutlich oder nach den Umständen erk... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BEinstG §8 Abs2;GmbHG §18 Abs2;
Rechtssatz: Die Kenntnis eines Kollektivvertreters (Geschäftsführer einer GmbH) von der Invalideneigenschaft des anderen Geschäftsführers ist der GmbH zuzurechnen. Das Wissen oder Wissen-Können eines Kollektivvertreters ist dem Machtgeber wie das eines Einzelvertreters anz... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §18 Abs2;VStG §9 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0119 E VS 19. Dezember 1984 VwSlg 11625 A/1984 RS 5 Stammrechtssatz Die Frage der Zurechnung einer Verfahrenshandlung ist im AVG nicht geregelt. Die Frage, wer zur Vertretung von juristischen Personen in Betracht kommt, ist nach den Vorschriften des bürgerliche... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §37;AVG §9;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §18 Abs2;VStG §9 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0119 E VS 19. Dezember 1984 VwSlg 11625 A/1984 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine vom Geschäftsführer einer GmbH unter Verwendung von Briefpapier und Briefumschlag der Gesellschaft und unter Beifügung der Firmenstampiglie in der WIR-No... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §18 Abs2;VStG §9 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0119 E VS 19. Dezember 1984 VwSlg 11625 A/1984 RS 5 Stammrechtssatz Die Frage der Zurechnung einer Verfahrenshandlung ist im AVG nicht geregelt. Die Frage, wer zur Vertretung von juristischen Personen in Betracht kommt, ist nach den Vorschriften des bürgerliche... mehr lesen...