Norm: EO §229 Abs1EO §261EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1.) Die zwangsweise Geldabnahme iS des § 261 EO oder die aus Anlass einer Pfändung geleistete Zahlung des Verpflichteten ist nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar. 2.) Die bloße Erwerbung eines exekutiven Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes zur Hereinbringung einer Geldforderung ist eine inkongruente Deckung iS des § 30 Abs 1 Z 1 KO. 3.) ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß ein Gläubiger durch die Zahlung vor den anderen Gläubigern nicht begünstigt wurde, trifft nur dann zu, wenn er dartut, daß er nur soviel und gerade das erhielt, was er auch im Konkurs hätte bekommen können. Entscheidungstexte 5 Ob 156/69 Entscheidungstext OGH 09.07.1969 5 Ob 156/69 3 Ob 16/70 ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Anfechtung der Hingabe und Einlösung von Wechseln (unter Verwertung von SZ 8/334 - hier: kongruente Deckung). Entscheidungstexte 1 Ob 63/69 Entscheidungstext OGH 10.04.1969 1 Ob 63/69 6 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 29.01.1976 6 Ob 183/75 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die gesetzliche oder vertragsmäßige Stundung der fälligen Schulden verhindert den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (EvBl 1958/85). Kenntnis des Begünstigten von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners ist für die Anfechtung nach § 30 KO nicht erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 39/69 Entscheidungstext OGH 07.03.1969 1 Ob 39/69 Veröff: EvBl 1969... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Begünstigung des Gläubigers liegt vor, wenn dem Schuldner bewußt ist, daß er zahlungsunfähig ist und er trotzdem die Schuld erfüllt oder eine Sicherstellung der Forderung ermöglicht. Entscheidungstexte 5 Ob 338/68 Entscheidungstext OGH 08.01.1969 5 Ob 338/68 Veröff: EvBl 1969/225 S 329 2 Ob 345/9... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Von einer inkongruenten Deckung im Sinne des § 30 KO kann nicht gesprochen werden, wenn der Verpflichtete den Gläubiger dadurch befriedigt, daß er den geschuldeten Betrag samt Kosten dem Gläubiger zahlt, um die Durchführung der Exekution hintanzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 221/68 Entscheidungstext OGH 04.09.1968 5 Ob 221/68 ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z3
Rechtssatz: Begünstigungsabsicht ist auch dann gegeben, wenn der Gemeinschuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens dieses drohenden Strafverfahrens oder Konkursverfahrens befreit werden sollte. Entscheidungstexte 8 Ob 172/67 Entscheidungstext OGH 04.07.1967 8 Ob 172/67 3 Ob 107/16f Entschei... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Sicherstellung des Gläubigers im Sinne des § 30 Abs 1 Z 3 KO ist nicht schon die Übernahme der Verpflichtung zur Pfandbestellung, sondern erst die wirkliche Pfandbestellung (Unterschrift auf der Urkunde). Entscheidungstexte 7 Ob 224/64 Entscheidungstext OGH 19.08.1964 7 Ob 224/64 Veröff: JBl 1965,94 = RZ 1964,221 ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2ZPO §228 A2
Rechtssatz: Ein Begehren des Masseverwalters auf Unwirksamerklärung eines von einem früheren Dienstnehmer des Gemeinschuldners erworbenen grundbücherlichen Pfandrechtes gegenüber den Gläubigern des Gemeinschuldners ist kein Feststellungsbegehrens im Sinne des § 228 ZPO. Es ist vielmehr auf die Abänderung von Rechten durch konstitutiven Richterspruch gerichtet. Die Feststellung, daß dem anderen Teil ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Maßgebend ist nicht der Zeitpunkt, in dem die Deckung (Sicherstellung) erlangt wurde, sondern der Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf Deckung erworben wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 237/62 Entscheidungstext OGH 15.11.1962 5 Ob 237/62 1 Ob 88/73 Entscheidungstext OGH 23.05.1973 1 Ob 88/73 ... mehr lesen...
Die beklagte Sparkasse hat dem Kaufmann Johann K. einen Kredit in der Höhe von 100.000 S zuzüglich der Nebengebührensicherstellung bis zum Höchstbetrag von 130.000 S eingeräumt. Für die Forderung aus diesem Kredit wurde das Pfandrecht auf der dem Johann K. und seiner Ehegattin Mathilde K. je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ. 147 KG. H. bis zum Höchstbetrag von 130.000 S einverleibt. Bis zum Sommer 1958 wurde der dem Johann K. zugestandene Kredit von ihm ständig überzogen. Im Somme... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Sicherstellung ist nur dann eine gebührende Deckung, wenn sie in einer Art gewährt wurde, auf die der Gläubiger den Anspruch, sei es durch Vertrag oder Gesetz, vor Beginn der kritischen Zeit erworben hatte. Sicherung nach Eintritt der Fälligkeit (an Stelle der Leistung) ist immer abweichende Deckung. Entscheidungstexte 5 Ob 152/60 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AO §10KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch die Befriedigung oder Sicherstellung von bevorrechteten Forderungen können die Ausgleichsgläubiger auch im Falle eines Ausschlußkonkurses nicht geschädigt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 455/59 Entscheidungstext OGH 04.11.1959 5 Ob 455/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Die klagende Partei stellte das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Auszahlung des Entschädigungsbetrages von 13.354 S zum Versicherungsschein Nr. 296.647/HF, Versicherungsnehmer Edwin G., durch die W.-Versicherungsanstalt an die Konkursmasse im Konkurs des Franz Edwin G. einzuwilligen. Sie stützte ihre Klage ausdrücklich nur auf den Anfechtungstatbestand des § 30 Abs. 1 Z. 1 KO. und führte aus, daß die beklagte Partei bei der Finanzierung eines Autokaufes des Gemeinsc... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine nach der im § 30 Abs 1 KO angeführten Frist einem Gläubiger zugleich mit der
Begründung: des Schuldverhältnisses eingeräumte Sicherstellung ist nicht nach der Z 1 dieser Gesetzesstelle anfechtbar (Begriff der inkongruenten Deckung). (Hier: Krediteinräumungsvertrag zwecks Autokauf mit Verpflichtung des Schuldners, Vollkaskoversicherung zugunsten des Gläubigers sperren zu lassen). Entscheid... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch Zessionen zahlungshalber fallen unter den Begriff inkongruenter Deckung. Entscheidungstexte 1 Ob 77/59 Entscheidungstext OGH 25.03.1959 1 Ob 77/59 5 Ob 868/76 Entscheidungstext OGH 29.11.1976 5 Ob 868/76 8 Ob 520/78 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z2KO §95 Abs3
Rechtssatz: Rekursrecht des Gemeinschuldners gegen einen Beschluß des Konkursgerichtes, mit welchem dem Masseverwalter aufgetragen wurde, einen Prozeß wegen Begünstigung nach § 30 Abs 1 Z 2 KO anzustrengen. Entscheidungstexte 2 Ob 576/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 2 Ob 576/57 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Inkongruente Deckung. Entscheidungstexte 3 Ob 355/56 Entscheidungstext OGH 08.08.1956 3 Ob 355/56 Veröff: SZ 29/55 = EvBl 1957/211 7 Ob 426/56 Entscheidungstext OGH 26.09.1956 7 Ob 426/56 1 Ob 553/56 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 1 ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Anfechtbarkeit eines Anerkenntnisurteiles wegen Erwirkung inkongruenter Deckung im Rahmen einer angemerkten Rangordnung. Entscheidungstexte 1 Ob 229/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 229/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0064583 Dokumentnum... mehr lesen...
Über das Vermögen des Kaufmannes Ludwig Z. wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 24. Juli 1954, 4 Sa 4/54, das Ausgleichsverfahren, mit Beschluß vom 13. November 1954 desselben Gerichtes, 4 S 7/54, der Anschlußkonkurs eröffnet. Ludwig Z. hatte am 17. November 1953 vor dem Notar Dr. K. in Wien einen Schuldschein und eine Pfandbestellungsurkunde errichtet, inhaltlich welcher er der beklagten Firma Sch. & Co. bestätigte, einen Betrag von 181.739 S 77 g samt 9% Zinsen a... mehr lesen...
Norm: KO §28 Z1KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zur Anfechtung nach diesen Gesetzesstellen. Entscheidungstexte 1 Ob 332/52 Entscheidungstext OGH 09.09.1952 1 Ob 332/52 1 Ob 88/73 Entscheidungstext OGH 23.05.1973 1 Ob 88/73 Vgl aber; Veröff: SZ 46/57 = EvBl 1973/298 S 604 8 Ob 541... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die vom Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkurses dem Gläubiger gegebene Deckung kann dann nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO angefochten werden, wenn die Sicherstellung des Gläubigers zugleich mit der Entstehung seiner Forderung erfolgte. Entscheidungstexte 2 Ob 720/28 Entscheidungstext OGH 02.10.1928 2 Ob 720/28 Veröff: SZ 10/236 ... mehr lesen...